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Änderungen im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

07.01.2018

Im vorletzten Tomé- Newsletter (45/2017) war von den Änderungen im SGB XII ab 2018 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes berichtet worden. Danach gilt für Einkünfte aus Betriebs-, Riester- und Basisrenten, sowie sonstigen private Renten ein „Grundfreibetrag“ von 100 € als anrechnungsfrei, aus den übersteigenden Beträgen sind weitere 30 % anrechnungsfrei. Der anrechnungsfreie Betrag ist aber von 50 % des Regelsatzes, derzeit dann 208 € gedeckelt (§ 82 Abs. 5 SGB XII).
Dazu gibt es jetzt auch eine Weisung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, worin das nochmal genauer dargestellt wird, diese gibt es hier: Link

Link: Betriebsrentenstärkungsgesetz = Feigenblatt für Rentenkürzung
Quelle: Thomé Newsletter, 02/2018

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