15.06.2005 - von Hanne Schweitzer
Im "Berliner Tagesspiegel" hat Ingrid Schmidt, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt sich zu Plänen geäußert, laut denen eine Veränderung des Kündigungsschutzrechts vorgesehen ist:
"Einige glauben gerne, dass Arbeitsmarkt minus Arbeitsrecht Vollbeschäftigung ergibt. Tatsächlich", so die Präsidentin, "gibt es empirische Untersuchungen die belegen, dass die Lockerung des Kündigungsschutzes seit 1984 nicht zu mehr Einstellungen geführt hat."
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