Foto: H.S.
02.02.2018 - von D. F.
Was für ein Trauerspiel, welches die Parteien den Geschädigten der Direktversicherungen heute geboten haben. Schon der Antrag der Linken ließ es an der notwendigen Klarheit der Begriffe und einer Kritik der Rechtsverletzungen mangeln. Es war ersichtlich zumeist reiner Populismus, schlecht vorbereitet und leicht von z.B. CDU/CSU zu zerpflücken.
So wurde denn auch von allen späteren Rednern jede Direktversicherung ohne weiteres als betriebliche Altersvorsorge bezeichnet, auch die mit Altverträgen, die erst 2004 unter Verletzung des Verbotes einer rückwirkenden Rechtsetzung pauschal zu einer solchen erklärt wurden. Und das völlig unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eigene Beiträge zur Direktversicherung geleistet hat.
Aber ein privater Lebensversicherungsvertrag, nur aus Eigenmitteln finanziert, ist nun mal keine "betriebliche" Altersvorsorge, wie durch eine Reihe von Beiträgen sachkundiger Autoren hier schon an anderer Stelle erwiesen wurde.
Dass es in der Regel bei einer Direktversicherung um einen reinen Privatvertrag zwischen Arbeitnehmer und einer Lebensversicherung geht, bei dem der Arbeitgeber lediglich als Erfüllungsgehilfe tätig war, weil er für seinen Arbeitnehmer aus dessen (!) Einkommen die Versicherungsprämie überweisen ließ, war weder den Linken, noch den anderen Parteien eine Erwähnung wert.
Genau das ist aber der juristisch relevant Tatbestand, dass in einen solchen Vertrag nicht durch Dritte (den Staat) in einer Weise eingegriffen werden darf, dass nachträglich Vertragsbedingungen geändert und Zahlungspflichten als spätere Wirkung des Vertrages eingeführt werden.
Auch wenn durch die Vertreter der anderen Parteien einige der Rechtsverletzungen, wie z.B. des Gleichheitsgebotes u.a. wenigstens erwähnt wurden, wurde in den Redebeiträgen eine angebliche Gefährdung der Krankenversicherung der Rentner in völlig übertriebener und unbewiesener Weise heraufbeschworen, die am Ende auch noch dazu führte, dass der Antrag anstatt an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, nun an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wird, der erwartungsgemäß jegliche Änderung an dem bestehenden Unrecht ablehnen wird.
Ein trauriger Tag für die Geschädigten, das war aber leider bei der Verachtung der Regierenden für das arbeitende Pack da unten zu erwarten.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Direktversicherung:
27.01.2018: Direktversicherung: Kein normal Sterblicher kann das verstehen - Doppelverbeitragung gehört abgeschafft
26.01.2018: Direktversicherung: Sitzung im Bundestag 18.01.2018 - Es fällt schwer, sachlich zu bleiben !
24.01.2018: Zur hartaberfair-Sendung zum Thema Lebensversicherungen
Alle Artikel zum Thema
Direktversicherung