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WSI-Nachrichten: altersdiskriminierender Call for Papers

Foto: H.S.

28.02.2018 - von H.S.

Es gehe, betonen die WSI-Mitteilungen der Hans Böckler-Stiftung in ihrem Call for papers, um die Förderung junger AutorInnen. Für diese wurde 2018 ein "AutorInnenwettbewerb unter WissenschaftlerInnen in der Qualifikationsphase" ausgelobt. Bemerkenswert: Kein Lebensalter wird genannt, niemand sagt einem, was man sich unter "jung" vorzustellen hat, kein Geburtsjahrgang markiert die Grenze zu zu alt. Die Altersdiskriminierung wird versteckt. Das wäre aber doch nicht nötig gewesen! Offen und direkt heraus damit! Anders als woanders sind Diskriminierungen wegen des Lebensalters (abgesehen vom Arbeitsleben) hierzulande nicht nur nicht verboten, sondern ausdrücklich und staatlich unterstützt erlaubt. Altersgrenzen bestimmen etwa die Zugangsmöglichkeit zur studentischen Krankenkasse und Maximalalter funktionieren als Leitplanke der Auslese bei der Bewerbung um ein Promotionsstipendium.
Trotzdem wird die Altersdiskriminierung im call getarnt. Qualifizierungsphase heißt das Versteck, in dem sie sich verbirgt. Gemeint sindt damit: 1. jung und 2. abgeschlossenes Masterstudium oder PromovendIn bzw. PostdoktorandIn.

Es fällt auf, dass in der englischsprachigen Ausschreibung für die "Hans Boeckler Doctoral Fellowship for 2018-2019", weder der Begriff "jung" noch "Qualifizierungsphase" vorkommt. Man kennt sich in der Stiftung mit den Sitten und Gebräuche und Gesetzen, die das Lebensalter n anderen Ländern betreffen, also gut aus..

Förderung junger AutorInnen - Call for papers: Link

Hans Boeckler Doctoral Fellowship for 2018-2019: Link

Link: Altersdiskriminierung Uni + Co.
Quelle: Büro gegegn Altersdiskriminierung