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Versorgungsausgleich: Gutes Geschäft für Rentenversicherung

Foto: H.S.

26.03.2018 - von K.P.K.

Die eltende gesetzliche Regelung lässt ein Versorgungsausgleichsverfahren im Rentenbezug nur zu, wenn die oder der Versorgungsausgleichsberechtigte VOR ABLAUF VON DREI JAHREN verstirbt. Verstirbt die oder der Berechtigte im Rentenbezug nach drei Jahren und einem Tag oder später, werden die Rentenentgeltpunkte nicht zurück übertragen und der Verpflichtetete zahlt mit seiner Rentenkürzung ein Leben lang weiter für eine oder einen tote/n Berechtigte/n – und somit an die Deutsche Rentenversiicherung Bund.

In meinem Fall und den meisten anderen Fällen dieser Art von Altersdiskriminierung ist es aber so, dass nach der Scheidung die Rentenentgeltpunkte an die oder den Versorgungsausgleichsberechtigten übertragen wurden, und der Versorgungsausgleich von der eigenen Rente im Rentenbezug direkt gekürzt wird. An die oder den Versorgungsberechtigten wird das Geld aber erst dann ausgezahlt, wenn diese selbst berentet sind. Hier geht es also um den Versorgungsausgleich zu Lebzeiten der noch nicht verrenteten Berechtigten.

Das ist ein großes Geschäft für die Deutsche Rentenversicherung Bund, gesetzlich legitimiert vom Gesetzgeber. Bewusst gibt es über die Einzahler und Nutzer, die Kosten und Erträge, die guten und die schlechten Risiken keine Transparenz.

In meinem Fall habe ich noch einmal den VDK und die Beratungsstelle der DRV Bund kontaktiert, da bei mir der Versorgungsausgleich UND der 10,8 %ige Abschlag zur Erwerbsminderungsrente gekürzt wurde (mehr als ein Drittel meiner Rente). Wiederholt wurde mir dort mitgeteilt, dass dieses „korrekt“ sei und es wurde verwiesen auf die Gesetzeslage oder die Möglichkeit einer Klage beim Sozialgericht, was hinsichtlich des Erfolges und Kostenrisikos wohl aussichtslos ist, solange die Gesetzgebung sich nicht ändert.

Hinsichtlich der ungerechten Abschläge zur Erwerbsminderungsrente hat die Fraktion die LINKE beim Deutschen Bundestag im November 2017 einen Antrag zur Abschaffung dieser Abschläge für Neu- und Bestandsrentner eingereicht und fordert eine Änderung der Gesetzeslage zum 01.07.2018.

Ich hoffe sehr, dass diesem Antrag der LINKEN entsprochen wird und die Gesetzeslage für die 1,8 Mio. Betroffenen geändert wird.


Laut Webeite des Bundestags am 21.3.2018 wurde der folgende Antrag noch nicht beraten!!!

Deutscher Bundestag Drucksache 19/31
19. Wahlperiode 03.11.2017

Antrag
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Klaus Ernst,
Fabio De Masi, Dr. Diether Dehm, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl,
Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Ralph Lenkert,
Thomas Lutze, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam),
Thomas Nord, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers,
Bernd Riexinger, Eva-Marie Elisabeth Schreiber, Dr. Petra Sitte, Kersten
Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Die Erwerbsminderungsrente stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Rund 1,8 Millionen Frauen und Männer sind in Deutschland auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen (Rente 2016, Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Band 209). Die Betroffenen sind im Schnitt 51 ½ Jahre alt, wenn sie in Erwerbsminderungsrente gehen müssen. Der Verlust der Arbeitsfähigkeit bedeutet für die Betroffenen zumeist den direkten Weg in die Armut: Die durchschnittliche Rente bei Erwerbsminderung (vollständig Erwerbsgeminderte) lag bei Renteneintritt im Jahr 2016 bei 736 Euro. Wer dagegen im Jahr 2000 volle Erwerbsminderungsrente beantragen musste, erhielt im Schnitt noch 738 Euro. Damit liegt die Erwerbsminderungsrente sogar deutlich unter dem schon viel zu niedrig bemessenen Bruttobedarf der Grundsicherung für Erwerbsgeminderte mit 771 Euro (Dezember 2016); (Quellen: destatis;Rente 2016, Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Band 209).

Gute und finanzierbare Absicherung gegen existenzielle Risiken ist für abhängig Beschäftigte unerlässlich und nur von der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten.
Bei Vorerkrankungen oder in Risikobranchen (z. B. Gerüstbauer oder Dachdecker) ist
bei privaten Versicherungen ein Schutz oft gar nicht oder nur gegen hohe Risikozuschläge möglich.
Mit dem in der 18. Legislaturperiode verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der
Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 21. Juli 2017, BGBl. I S. 2509) soll die Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert werden, die künftig Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, weil sie wegen einer Beeinträchtigung oder durch Unfall oder Erkrankung nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten können. Das betrifft immerhin in jedem Jahr mehr als 170.000 Erwerbstätige (Rentenversicherung in Zahlen, Oktober 2016, S. 62). Für diejenigen, die bereits jetzt Erwerbsminderungsrente beziehen, sieht das EM Leistungsverbesserungsgesetz indes keinerlei Verbesserungen vor.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
1.
die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für gegenwärtige
Empfängerinnen und Empfänger ebenso wie für Neuzugänge zum 1. Juli 2018
abschafft (Zugangsfaktor nach § 77 Absatz 3 SGB VI),
2.
die Zurechnungszeit für Erwerbsminderungsrenten zum 1. Juli 2018 in einem Schritt vom 62. auf das 65. Lebensjahr verlängert.

Berlin, den 26. Oktober 2017
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung
Sowohl die CSU als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten im Wahlkampf zur Bundestagswahl für die 19. Legislaturperiode weitere Leistungsverbesserungen für Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit in Aussicht („Bayernplan“ der CSU, S. 22: weitere Verbesserungen für EM-Renten; „Zukunft wird aus Mut gemacht“,
Bundestagswahlprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, S. 199: Abschaffung der Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente).

Die Abschaffung der Abschläge auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird von zahlreichen Akteuren unterstützt, etwa vom Deutschen Gewerkschaftsbund (vgl. die DGB-Stellungnahme zur Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 15. Mai 2017 zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz,
Ausschussdrucksache 18(11)1028) und dem Sozialverband VdK (ebenfalls in den Unterlagen zur oben genannten Anhörung). Der Sozialverband Deutschland unterstützt wiederholt diese Forderung, unter anderem in einer Pressemitteilung im Vorfeld der Bundestagsberatungen zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz (www.sovd.de/2838.0.html).

Durch die Abschaffung der Abschläge erhöhen sich die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich um ca. 4 Mrd. Euro. Diese sind sachgerecht durch Beitragseinnahmen zu finanzieren.

Quelle: Mail an die Redaktion + Deutscher Bundestag