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14.03.2018 - von b.C.
"Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auf die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente zu verzichten, wenn der oder die Anspruchsberechtigte ein rentennahes Alter, wie z. B. 60 Jahre, noch nicht erreicht hat und wenn der Zugang nur aus medizinischen Gründen erfolgte? Auf Abschläge bei jüngeren Zugängen zu verzichten und diese bei älteren Zugängen beizubehalten ist nicht sachgerecht. Die Abschläge stellen sicher, dass Alters- und Erwerbsminderungsrenten hinsichtlich der längeren Rentenlaufzeit grundsätzlich gleichbehandelt werden. Die besondere Situation von Beziehern einer Erwerbsminderungsrente wird dadurch berücksichtigt, dass der maximale Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten 10,8 Prozent beträgt, während er bei den Altersrenten in Zukunft bis zu 14,4 % erreichen kann."
Die Drucksache 19/1208 vom 14.3.2018 enthält die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion zur Entwicklung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten ( im pdf-Format) Link
Bemerkung:
Alters-und Erwerbsminderungsrente sollen "gleichbehandelt" werden. Seit Jahren wird dies von der CDU/CSU und SPD verbreitet. Aber: Eine vorzeitige Altersrente macht ein "Rentner" freiwillig. Eine Erwerbsminderungsrente ist dagegen ein schwerer Schicksalsschlag. Keiner sucht sich aus krank zu werden.b.c.
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