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Vorstandsvergütung: Gesetzliche Krankenkassen, GKV, MDK, KBV 2017

Foto: H.S.

03.04.2018 - von Hanne Schweitzer

Der Vorsitzende der Techniker Krankenkasse verdiente 323.997,12 € Euro im Jahr 2017. Das ist kein Geheimnis, weil die Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sich, die Gehälter ihrer Vorstände jedes Jahr im Bundesanzeiger zu veröffentichen. Eine übersichtliche Zahlentabelle findet sich dazu auf der Webseite www.krankenkassen.de. * Sie hat aber Nachteile. 1. "Jede weitergehende Verwendung, Speicherung in Datenbank, Veröffentlichung, Vervielfältigung" ist "nur mit Zustimmung von Euro-Informationen, Berlin gestattet ". Deshalb taucht sie nicht in den Printmedien auf. 2. Auf der Webseite Gesundheitsberichterstattung des Bundes wird die Zahl der Gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2017 mit 113 angegeben. In der Tabelle von Euro-Information Berlin Tabelle werden aber nur 88 Krankenkassen aufgeführt. Einen Vorwurf kann man daraus nicht ableiten, denn: "Euro-Informationen übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben." 3. Die Tabelle informiert NICHT über die Gehälter der stellvertretenden Vorstände oder der "normalen" Vorstandsmitglieder. Die ja bekanntlich auch nicht am Hungertuch nagen.
* Hier die PDF der Tabelle: Link

Nicht auf einen Blick, sondern mühsam, Kasse für Kasse, Webseite für Webseite muss man sich im Bundesanzeiger die üppigen Gehälter der Krankenkassen-Vorstände erschließen, die alle von den Beiträgen der Versicherten berappt werden. Dafür bekommt man aber z.B. Informationen über: Grundvergütung / variable Bestandteile / Dienstwagen auch zur privaten Nutzung / Übergangsregelung nach Ablauf der Amtszeit / in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert / Zusatzversorgung / Betriebsrente / Zuschuss zur privaten Versorgung / vertragliche Sonderregelungen der Versorgung / Regelungen für den Fall der Amtsenthebung oder –entbindung bzw. bei Fusionen / Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes.

Der Vorstand der Techniker Krankenkasse, Dr. Jens Baas, z.B. kann seinen Dienstwagen auch privat nutzen (mit Fahrtenbuch) und sollte er seines Amtes enthoben werden, wird er bis zum Vertragsende ohne Fortzahlung des Gehaltes freigestellt. Sein Stellvertreter, Thomas Ballast, verdiente im letzten Jahr 280.962,96 € , kann seinen Dienstwagen ebenfalls privat nutzen und er wird eine Betriebliche Altersversorgung in Höhe von 56.433,00 € erhalten. Das "einfache" Mitglied des Vorstands, Karen Walkenhorst, erhielt im letzten Jahr 104.791,65 € , hatte keinen Dienstwagen, ihr gesetzlicher Arbeitgeber-Anteil an der Pflichtversicherung belief sich auf 2.968,65 € und ihre betriebliche Altersvorsorge lag unter Anrechnung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung vorheriger Arbeitgeber entsprechend dem ruhegeldfähigen Gehalt bei 22.917,00 € .

Gesetzliche Krankenkassen
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV Link Bei Suche eingeben: Vorstandsvergütung / Datum 1.3.2018 / Alle Bereiche.

Link (Techniker, Barmer, DAK, KKH,hkk, HEK, vdek)
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV
Link

GKV-Spitzenverband Berlin
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV im Bundesanzeiger zum 1. März 2018
Link

Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
Veröffentlichung der Höhe der Vergütungen der MDK-Geschäftsführungen
einschließlich Nebenleistungen und der wesentlichen Versorgungsregelungen
gemäß § 279 Absatz 4 SGB V und § 282 SGB V
Link

Kassenärztlliche Bundesvereinigung KBV
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gem. § 79 Abs. 4 SGB V
"In den amtlichen Bekanntmachungen dieser Ausgabe des Bundesanzeigers werden für das Jahr 2016 die Angaben über die Gehälter der auf 6 Jahre gewählten hauptamtlichen Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht. Das Sozialgesetzbuch SGB V schreibt in § 79 Abs. 4 SGB V vor, dass die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht zu veröffentlichen sind.
Zur Erläuterung möchten wir eingangs auf folgende Sachverhalte hinweisen:
Die Gehälter der Vorstände genauso wie die Gehälter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVen werden aus Verwaltungskostenbeiträgen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gezahlt, die von den erarbeiteten Honoraren abgezogen werden. Über die Höhe dieser Beiträge entscheiden die Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und damit indirekt alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten selbst. Es handelt sich also nicht, wie häufig dargestellt wird, um Krankenkassenbeiträge der Versicherten.
...
Neben dem Gehalt haben einige Kassenärztliche Vereinigungen eine Dienstwagenregelung, nach der die Vorstände zur Unterstützung ihrer Arbeit Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens haben. Eine Bonusregelung, nach der eine erfolgsorientierte zusätzliche Vergütung gezahlt werden kann, haben 2 Kassenärztliche Vereinigungen mit ihren Vorständen vereinbart.
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Im Zusammenhang mit einer Bewertung der Vorstandsvergütungen ist auf Folgendes hinzuweisen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Mitarbeiterzahlen von 200 bis zu 1000 Mitarbeitern sind mit mittelständischen Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen vergleichbar. Die unterschiedliche Höhe der Gehälter der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen ist natürlich abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung und Größe einer KV (ACHTEN SIE AUF DAS SAARLAND :)) und der damit verbundenen Verantwortung der Vorstände. Die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vergleichbarer (Mitarbeiterzahl/Umsatzgröße) privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen und die Vorstandsvergütungen der Vorstandsmitglieder vieler gesetzlicher Krankenkassen liegen ebenfalls in dieser Größenordnung. Berlin im Februar 2017"
Link

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung, Bundesanzeiger