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08.05.2018
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion die Linke im Bundestag geht hervor, dass 17,7Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Ende des Jahres 2016 hierzulande weniger als 2.000 Euro brutto im Monat verdient haben. Im Westen lag der Anteil bei 14,7 Prozent, im Osten betrug er sogar 31,2 Prozent. Über die Höhe der künftigen Renten dieser 3,7 Millionen Geringverdiener braucht man sich keine Illusionen zu machen. Zwar darf seit 2018 grundsätzlich in keiner Branche weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht, es sind aber Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen. Sowohl Jugendliche unter 18 Jahren als auch Langzeiterwerbslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung erhalten keinen Mindestlohn.
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