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Gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung verbessern!

Foto: H.S.

07.05.2018 - von H.S.

Altersdiskriminierung ist verboten aber nur in bestimmten, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eng ausgelegten und mit zahlreichen Ausnahmen versehenen gesellschaftlilchen Bereichen. Seit 2006 sind alle Bemühungen von NGOs und EU am Widerstand der deutschen Regierungen gescheitert, die EU-Richtlinien, auf der die bundesdeutsche Gesetzgebung basiert, zu novellieren. Gleiches gilt für eine Verbessererung des Schutzes vor Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dem Diskriminierungsmerkmal Alter fehlte schon vor der Gesetzgebung 2006 eine Lobby. Das git ebenso für die zunehmend jugendfixierten Parteien. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat nun einen Beitrag der Soziologin Dr. Heidrun Mollenkopf mit der Überschrift "Die geduldete Benachteiligung" veröffentlicht, in dem eine Novellierung angeregt wird. Mollenkopf ist Vorstandsmitglied der AGE Platform Europe und im erweiterten Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen BAGSO e.V.

"Nach dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Auch wenn das Alter in der Aufzählung möglicher Diskriminierungsmerkmale in Absatz 3 nicht ausdrücklich genannt wird, müssen objektive Gründe vorliegen, damit der Staat oder eine staatliche Verwaltung jemanden aufgrund dieses Merkmals unterschiedlich behandeln darf." Link

Link: Offener Brief des Büros gegen Altersdiskriminierung an EU-Kommissar Spidla
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes