Foto: H.S.
17.05.2018
Gasthörer werden bei einer öffentlichen Ringvorlesung zum Thema News, Fakes und Co.der Uni Bonn auf hintere Plätze verbannt. Die ersten beiden Reihen des Hörsaals 4 sind "Studierenden" vorbehalten. Der Raum hat eine extrem schlechte Akustik, was den Veranstaltern bekannt ist. Trotzdem müssen die in der Regel älteren Gasthörer hinten sitzen, wo das Verstehen des Vortrags ein besonders gutes, ergo junges Gehör erfordert. Begründung der Veranstalter: Die Studierenden liefen Gefahr unterzugehen, schliesslich habe bislang noch kein Einziger von ihnen eine Frage gestellt.
Ein eigenes SeniorInnenstudium mit Lehrveranstaltungen, die sich ausschließlich an ältere Studierende richten, bietet die Universität Bonn nicht an. Wenn SeniorInnen die allgemeine Hochschulreife besitzen, können sie sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Zulassungsbedingungen bewerben oder als ordentliche Hörer frei einschreiben. Dies ist erforderlich, wenn Sie das Ziel haben, Prüfungen abzulegen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (WELCHE?) gibt es für SeniorInnen, die am Studium eines zulassungsbeschränkten Faches interessiert sind, Einschränkungen. BewerberInnen, die zum Bewerbungsstichtag (15. Juli oder 15. Januar) das 55. Lebensjahr vollendet haben, können am Auswahlverfahren nur ausnahmsweise teilnehmen. Es müssen schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe vorliegen, damit eine Bewerbung berücksichtigt werden kann. Da momentan zahlreiche Fächer einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, wird Ihre Fachwahl durch diese Regelung deutlich eingeschränkt.
Einige Fächern unterliegen keinerlei Zulassungsbeschränkungen. Für diese können Sie sich unabhängig vom Lebensalter und eventuell abgeschlossenem Studium zu den jeweiligen Fristen beim Studentensekretariat frei einschreiben.
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