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Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter sagen: O.K.

Foto: H.S.

18.07.2018 - von H.S.

Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht privaten Bereich sind verfassungsgemäß. Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage auf die Verfassungsbeschwerden dreier beitragspflichtiger Bürger und eines Unternehmens hin entschieden und die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Er hat den zuständigen Landesgesetzgebern aufgegeben, insofern bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen.

Nach dem Urteil steht das Grundgesetz der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben. Beim Rundfunkbeitrag liegt dieser Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an. Die Rundfunkbeitragspflicht darf im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen anknüpfen, da Rundfunk typischerweise dort genutzt wird. Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung allerdings nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.

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FRAGE: Überrascht Sie dieses Urteil?? Nein? Da sind sie nicht allein! Es braucht halt immer zwei Stützstrümpfe. Richter und Journaille. Die einen legen das das Grundgesetz nach dem Gusto aus, das den Herrschenden gerade in den Kram passt, und die anderen rechtfertigen das. "Beim Rundfunkbeitrag liegt der Vorteil in der Möglichkeit, den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf den Nutungswillen kommt es nicht an"!! Was für eine perfide Begründung für eine verkappte Rundfunksteuer! H.S.

Kommentar in der FAZ von Hubertus Gersdorf "Leben ohne Rundfunkgebühren Muss das sein?" Link
Aktualisiert am 02.08.2018-09:54

Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 59/2018 vom 18. Juli 2018