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Gericht: Ganzer Pflegebeitrag verfassungskonform

27.07.2005 - von Hanne Schweitzer

Das Sozialgericht in Leipzig hat die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags für pflichtversicherte RentnerInnen auf 1,7 Prozent ab 1.7.2004 bestätigt. Es bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die Regelung sei nicht unzumutbar.

Die von rot/grün beschlossene Änderung bedeutete das Ende der seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 geltenden Regelung, dass RentnerInnen nur die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags zahlen mussten. Die andere Hälfte wurde, um die Renten nicht gar so drastisch zu kürzen, von den Rentenversicherungsträgern übernommen.

Quelle: TAZ, 28.7.05, (Az.: S 12 RJ 297/04)

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