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11.09.2018 - von Dr. Dirk Mittermeier
Im März 2016 trat die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Ziel war eine Verschärfung der Haftung der Banken und eine Eindämmung fragwürdiger Kredite. Eine im Grundsatz sinnvolle Maßnahme mit unerwünschten Nebenwirkungen. Negativ für Seniorinnen und Senioren war der erschwerte Zugang zu Baukrediten für diese Gruppe. Die Richtlinie sah vor, dass ein Baudarlehen noch zu Lebzeiten vollkommen getilgt sein sollte. Die scharfen Haftungsregeln führten dazu, dass für Menschen ab 55+ eine Kreditaufnahme zum Erwerb einer Altersimmobilie oder zur Renovierung eines eigenen Hauses nicht mehr darstellbar waren.
Nun hat der Gesetzgeber nachgebessert! Seit dem 1. Mai gilt die Immobiliar-
Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung“ (ImmoKWPLV). Nach dieser Verordnung werden ältere Bauherren und Käufer deutlich bessergestellt: „Der Eintritt nach der Lebenserfahrung möglicher, aber nicht überwiegend wahrscheinlicher negativer Ereignisse, wie beispielsweise (…) das Versterben des Darlehensnehmers während der Vertragslaufzeit, braucht nur berücksichtigt zu werden, wenn für ihren Eintritt konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Auch in diesem Fall kann die Möglichkeit, dass der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt, unberücksichtigt bleiben, wenn 1. wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer zu Lebzeiten den jeweils fälligen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Immobiliarverbraucherdarlehensvertrag stehen, voraussichtlich vertragsgemäß nachkommen wird, und 2. der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienende Vermögenswerte des Darlehensnehmers hinreichend Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliarverbraucherdarlehensvertrag stehenden Verbindlichkeiten und eventuellen Verwertungskosten bietet.“
Das heißt: Auch ältere Bauherren dürfen jetzt Verträge mit langfristiger Zinsbindung
abschließen und das Darlehen mit niedriger Tilgung bedienen (zum Beispiel 1-2% jährlich), Sondertilgungen sind jederzeit ab dem 10. Jahr möglich. Davon profitieren neben den Seniorinnen und Senioren auch junge Familien und Personen mit befristeten Arbeitsverträgen.
(Quelle: n-tv.de, Nachricht v. 12.6.18)
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