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Vermittlungsausschuss tagt wegen ADG

05.09.2005 - von Bundesrat

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am Montag, dem 5. September 2005, 15.00 Uhr, im Bundesrat,Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin, Saal 1.128, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Gesetze:

* Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
* Zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
* Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
* Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes (Einspruchsgesetz)
* Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" (Einspruchsgesetz)
* Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Einspruchsgesetz)

* Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien (Einspruchsgesetz)

* Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Einspruchsgesetz)
* Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung (Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
* Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (zustimmungsbedürftiges Gesetz)

Die Vorbesprechungen finden für die - A-Seite im Saal 2.088 und die - B-Seite im Saal 2.128 jeweils um 14.00 Uhr statt.

Zu den unter TOP 1 bis 5 genannten Gesetzen hat der Vermittlungsausschuss bereits in der Vergangenheit - zum Teil mehrfach - getagt und die weiteren Beratungen stets vertagt.

Zu den unter TOP 6 bis 10 genannten Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli 2005 den Vermittlungsausschuss angerufen.
Zu dem unter TOP 11 genannten Gesetz hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.
...

Grundlegender Überarbeitung im Sinne einer Beschränkung auf das europarechtlich zwingend Gebotene bedarf nach Ansicht des Bundesrates auch das Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien. Hierbei soll insbesondere der Anwendungsbereich des mit Artikel 1 eingeführten Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz - ADG) im Bereich des allgemeinen Zivilrechts auf die Diskriminierungsmerkmale beschränkt werden, die von den europäischen Richtlinien zwingend vorgegeben werden. Das Gesetz gehe ohne Grund weit über die Vorgaben hinaus. Die Vorschriften wirkten sich schädlich auf den Arbeitsmarkt aus und führten zu einem unnötigen bürokratischen Mehraufwand und zu Rechtsunsicherheit.

Quelle: http://www1.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/1.2_20Presse/1.2.1_20Pressemitteilungen/1.2.1.5_20Pressemitteilungen_202005/HI/140,templateId=renderUnterseiteKomplett.html

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