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Aus für das Antidiskriminierungsgesetz

06.09.2005 - von Hanne Schweitzer

Am 5.9.05 um 17:35 meldete der Ticker von www.arbeitsrecht.de das AUS für das Antidiskriminierungsgesetz. Damit ist das fortschrittliche, bürgerfreundliche Gesetz, das Rot/Grün nach jahreleangem Zögern doch noch zustande gebracht hatte, endgültig gescheitert.

Das AUS kam erwartungsgemäß in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses vor der Bundestagswahl. Der aus Bundestags- und Bundesratsvertretern zusammengesetzte Vermittlungsausschuß vertagte eine Entscheidung über den zuvor vom Bundestag verabschiedeten aber vom Bundesrat abgelehnten Gesetzentwurf.

Inhaltlich setzte dsich der Ausschuss mit dem Gesetzentwurf nicht auseinander. Das war auch nicht nötig. Aufgrund der bevorstehenden Neuwahl verfallen alle Gesetzentwürfe, die nicht alle Verfahrenswege hinter sich gebracht haben.

Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität und einer Behinderung sollen nach cdem Willen von CDU und FDP im Zivilrecht weiterhin erlaubt bleiben.

"Das ist ein schwarzer Tag für die Minderheitenrechte in unserem Land", sagte die Grünen- Vorsitzende Claudia Roth, laut arbeitsrecht.de Sie hat scheint`s immer noch nicht vestanden, dass "Alter" als Diskriminierungsmerkmal keine MINDERHEIT betrifft, sondern eine MEHRHEIT.

Quelle: www.arbeitsrecht.de

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