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Krankenkasse erkennt zweiten Bildungsweg + Bundesfreiwilligendienst von Student nicht an

Foto: H.S.

05.11.2018 - von M.N. +H.S. + Sozialversicherung kompetent

Zur Zeit studiere ich an der Hochschule Düsseldorf Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik. Ich habe mit 28 Jahren das Studium begonnen. Im April 2018 wurde ich 30 Jahre alt. Meine Krankenkasse teilte mir schriftlich mit, dass ich aufgrund meines jetzigen Alters aus dem studentischen Tarif rausfalle und nicht mehr als Student versichert sein kann, obwohl ich noch bis ca. Mai 2020 Student bin. Ich fühle mich dadurch diskriminiert.
Laut Gesetz gibt es sogar eine Sonderreglung für Studenten, die über den zweiten Bildungsweg die Vorraussetzung für ein Studium absolviert haben. Meine Krankenkasse erkennt mir dies aber nicht an.
Nun stelle ich mir die Frage, ob bei mir eine Altersdiskriminierung vorliegt.
M.N.

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Hallo Herr N.,
die Bedingungen um den 2. Bildungsweg anerkannt zu bekommen, sind sehr rigide*.
* www. Sozialversicherung kompetent: "Bei der Festlegung der Altersbegrenzung (30. Lebensjahr) hat sich der Gesetzgeber an den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) orientiert. Allerdings führt die weitere Leistungsgewährung von BAföG-Leistungen über das 30. Lebensjahr hinaus nicht unbedingt auch zu einer (weiteren) Versicherungspflicht in der KVdS. Die Entscheidung, ob in der KVdS über die Zeit- bzw. Altersgrenzen hinaus Krankenversicherungspflicht besteht, trifft im Einzelfall die zuständige Krankenkasse. In die Bewertung muss hier insbesondere einfließen, ob und inwieweit eine Verlängerung des Studiums aufgrund der vom Studenten hervorgebrachten Gründe unumgänglich wurde. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30.09.1992, Az. 12 RK 40/91, USK 92129 entschieden, dass die hervorgebrachten Gründe bei objektiver Betrachtungsweise solch ein Gewicht haben müssen, dass die Aufnahme des Studiums verhindert wurde oder dessen Abschluss als unzumutbar gilt."
Einfacher ist es, ein Kind, ein soziales Jahr oder Militärdienst vorweisen zu können. Klagen können Sie leider nicht, weil der Bildungsbereich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz NICHT enthalten ist.

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Ich habe tatsächlich ein Bundesfreiwilligen Dienst für 9 Monate geleistet. Die Krankenkasse erkennt dies aber auch nicht an, sie sagen, da es vor dem zweiten Bildungsweg stattgefunden hat, spielt das BFD von mir keine Rolle mehr. Können Sie mir sagen ob dies auch korrekt ist? Eine andere Krankenkasse sagte mir, dass die Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet ist, mir für diese 9 Monate die studentische Krankenversicherung zu verlängern.
Mit freundlichen Grüßen
M.N

Quelle: Mail an die Redaktion