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24.01.2019 - von B.C.
Seit dem 1.1.2019 gilt die neue Berechnung für Erwerbsminderungsrenten. Wer bereits eine Erwerbslosenrente bezieht, ist von dieser Neuregelung ausgeschlossen! Neue ErwerbsminderungsrenterInnen und nur die, werden rentenrechtlich jetzt so behandelt, als ob sie bis zum Rentenalter, also bis 65 Jahre plus acht Monate gearbeitet hätten.
Ältere BestandsrenterInnen, die VOR 2019 einen Antrag auf
Erwerbsminderungsrente gestellt haben, gehen leer aus. Das ist ein Skandal!. Für mehr als 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner (sogenannte Bestandsrentner) soll die Erhöhung der Erwerbsrente ab 2019 nicht gelten, sie werden von der Reform ausgeschlossen! Das befeuert Altersarmut!
Bei der Erwerbsminderungsrente muss gleiches Recht für ALLE gelten.
Deswegen fordern die ErwerbsminderungsrentnerInnen:[
1. Die Gleichstellung aller Erwerbsminderungsrentner (Bestands-u.Neurentner).
2. Eine Rentenreform, die für alle gilt. Eine Stichtagsregelung lehnen sie ab, damit keine Menschen wegen einer Erkrankung diskriminiert und im Namen des Gesetzes in die Armut geschickt bzw. in Armut gehalten werden.
3. Rentenabschläge bei Erwerbsminderung sind abzuschaffen.
4. Die Rückkehr zur Erwerbs-u.Berufsunfähigkeitsrente soll erfolgen.
5. Eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen - analog zum österreichischen Modell soll eingeführt werden.
Unterstützen Sie diese Forderung durch Ihre Unterschrift unter die Petition, die unter diesem Link zu finden ist:Link
siehe dazu auch: Wahlhilfe für ErwerbsminderungsrentnerInnen Link und:
Rentenbescheid 24: Link
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