Diskriminierung melden
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UN unterstützt Verein der in der DDR geschiedenen Frauen

Foto: H.S.

08.03.2017

Großer Erfolg für die in der der DDR geschiedenen Frauen!!! Der UN-Ausschuss CEDAW, zur Überprüfung des Menschenrechtsabkommens über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau empfiehlt der Bundesregierung nach seiner 66. Sitzung in den abschließenden Bemerkungen vom 08.03.2017 (CEDAW/DEU/CO/7-8), Absatz 49, 50, und 55: "Die Einrichtung eines Ausgleichfonds als staatliche Entschädigungsregelung zur Wiedergutmachung durch Ergänzung der Renten von Frauen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik geschiedenen worden waren." Die Empfehlung hat den Stellenwert einer dringenden, verbindlichen Aufforderung. Rund 300.000 der 800.000 vor dem 1.1.1992 in der DDR geschiedenen Frauen leben noch. Es eilt also mit einer Regelung. Es eilt damit, dass die bundesdeutsche Regierung einen Ausgleichsfonds (steuerfinanziert und ausserhalb des Rentensystems) (das Abweisungsurteil des BVG 2003 wies darauf hin, dass eine politische Lösung außerhalb des Rentensystems, also steuerfinanziert-ausdrücklich möglich ist) bildet, der gemäß der UN CEDAW Forderung den Frauen ihre Rentenansprüche steuerfinanziert nach- und aufbezahlt, bzw. ihnen eine Entschädigung für erlittenes Unrecht zahlt. Die Ausgestaltung der Abwicklung soll vorgelegt werden und eine Haushaltsstelle und Summe angelegt werden.

Es sollte der Bundesregierung bewusst sein, dass der Fall nach dieser Entscheidung nun eine andere Dringlichkeit hat! Die Zeit drängt, deshalb sollte schnellstmöglich zuerst die Entschädigung an alle betroffenen Frauen ausgezahlt werden: da die meisten hochbetagt und mittlerweile um die 80 Jahre alt sind. Bei der Meldung für die Entschädigung sollten sie daher die Formalitäten, den Kontakt, die Unterlagen für die individuelle Neuberechnung ihrer Renten (Nachzahlung & Aufbezahlung) einreichen und einleiten können. Die Information darüber, wo sich Frauen melden können, kann bundesweit mit weiter Verbreitung sowie an via des Vereins und dessen Adressverwaltung und Register erfolgen. Der Verein kann - nach Abstimmung- ein Register mit ca. 13.000 Namen für den unverzüglichen Beginn der Berechnungen und Zahlungen überreichen.

Akzeptabel für die in der DDR geschiedenen Frauen ist nur eine Lösung mit einem Betrag, der nicht gleichzeitig mit anderen Transferleistungen oder steuerlich verrechnet oder so belastet wird, dass den Frauen keine höhere faktische Summe Brutto/brutto zukommt, - d.h. es muss eine positive Mehrleistung in der Rente bedeutet. Das soll auf die monatliche Aufzahlung der individuellen Rente ebenso zutreffen, wie auf eine Entschädigungssumme.

Der Verein in der DDR geschiedener Frauen weist darauf hin, dass trotz jahrelanger öffentlicher gelegentlicher Nennung weder die Vereinten Nationen noch der Verein den Versorgungsausgleich als rechtliche Bezugsgröße oder Grundlage der Berechnungen betrachtet. Solche Ausführungen unterliegen einem rechtlichen Irrtum und sollen auch in die Irre führen. Die in der DDR geschiedenen Frauen wollen die Berechnung der von ihnen erworbenen Rentenansprüche, die man während des Einheitsprozesses aberkannt und ihnen vorenthalten hat.

Quelle: Verein in der DDR geschiedener Frauen