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Direktversicherung: Schriftverkehr mit Herrn Max Straubinger

Foto: H.S.

18.02.2019 - von Frau X

Sehr geehrte Frau X,
Vielen Dank für ihre kritische Zuschrift ob der Verbeitragung der betrieblichen Altersversorgung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ich zolle gerne ihrer Lebensleistung meinen Respekt und kann auch ihre Enttäuschung verstehen. Aber der Sozialstaat funktioniert auch nur in der Beitragsleistung seiner Bürger, die sich auch nach der Leistungsfähigkeit orientieren muss.

Sie fragen auf welcher Grundlage diese Änderung vorgenommen wurde. Dazu gab es ein Bundesverfassungsgerichtsurteil alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, gleich zu behandeln. Denn bis zur Gesetzesänderung wurden Rentenzahlungen einer BAV in der Krankenversicherung verbeitragt, Kapitalzahlungen nicht. Zudem hatten zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung die Krankenversicherungen mit einem Defizit von neun Milliarden zu kämpfen.

Sie sagen, dass Sie in der Vergangenheit ihrer Beitragsverpflichtung nachgekommen sind, und somit damit ihren Beitrag geleistet hätten. Niemand will aber auf diesem Standard der vergangenen Versorgung noch heute versorgt werden.Ich hoffe deshalb schon, trotz aller Verärgerung eine zusätzliche Beitragszahlung, anerkennen, dass unsere Gesellschaft solidarisch eine hohe soziale Absicherung erreicht hat und das dies ohne entsprechende Beitragsmittel nicht zu erreichen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger MdB

Antwortschreiben vom 15.02.2019 an Herrn Max Straubinger
Sehr geehrter Herr Straubinger,
ich denke, Sie beziehen sich bei Ihrer Antwort auf - 1 BvL 16/96 – Beschluss vom 15.03.2000, aber ich kann leider dem Tenor an keiner Stelle entnehmen, dass eine Maßregelung gegen einmalige Kapitalausschüttung aus Lebensversicherungen mit Todesfallsumme der Inhalt war.
Alleinig die freiwillig Versicherten (2000 ca. 4,3%) , welche vor 2002 stets den 100%, jedoch reduzierten Beiträge in der KVdR, beitragen mussten, sollten mit den Pflichtmitgliedern der KVdR, welche nur zu 50 % verbeitragt wurden, gleich gestellt werden.

Die Legislative (SPD+GRÜNE gegen die CDU-Stimmen) hat zum 01.04.2002 durch erweiterte und korrigierter Gesetzgebung die Heilung ausgeführt und somit sich der Rüge zweifelsfrei unterworfen und damit war 1 BvL 16/96 bereits erledigt. Die freiwillig Versicherten und die Pflichtversicherten wurden gleichgestellt, ab dem 01.04.2002 waren beide Gruppen mit einem 50% Beitrag verpflichtet. Die Pflichtversicherten wurden daraus nicht geschädigt.

Gleiches mach gleich und somit war die Verletzung aus - 1 BvL 16/96 – innerhalb der gesetzten 2-Jahresfrist von der Legislativen ausgemerzt.

Nun kommt die CDU im Jahre 2003 ins Boot und schafft unter Druck auf die Regierung neue Tatsachen. §§229, 248 SGB V werden von Ihr sozial neu gestaltet und ab 01.10.2004 zahlen nun alle Betriebsrentner und freiwillig Versicherte die volle Beitragsforderung von 100%, ein einmaliger Untergang und Anschlag auf die vorgesorgten Bürger und somit Todesurteil für die bAV. bAV?? wer will diese denn???
Gleichzeit werden zum 01.01.2004 alte Lebensversicherungsverträge mit einer vereinbarten Todesfallsumme und somit einmaliger Auszahlung zu einer Rente und somit zur Beitragspflichtig transformiert. Ein weiterer nachhaltiger Anschlag auf die Aufforderungen zur bAV. Wer lässt sich mehr als 19% entwenden???

Das ist die Wahrheit an die weiße Wand geschrieben. Folgen Sie endlich Herrn Dr. Linnemann aus dieser Sackgasse und vertrauen Sie nicht weiter auf die von Ihnen oben angezeigten Entschuldigungen für diese rückwirkungspflichtigen Taten aus der Feder der CDU.

Ich hoffe auf Ihre aktive Mithilfe, auch im Namen der Versicherungswirtschaft, welche durch diese Handlungsweise ebenso geschädigt wurde.
Bitte schreiben Sie mir, falls ich doch alles falsch dargestellt habe.

Mit freundlichen Grüßen
x

Link: Brief an Straubinger: Das heiße Angebot nur noch halb so viel zu betrügen
Quelle: Mail an die Redaktion