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Brief an Straubinger: Das heiße Angebot nur noch halb so viel zu betrügen

Foto: H.S.

16.01.2019 - von Rudolf Mühlbauer

Sehr geehrter Herr Max Straubinger, vor 4 Jahren - siehe Ihr Schreiben vom 05.01.2015 (1) - haben Sie „herzlich um meine Geduld“ gebeten. Hätte ich mich daran gehalten, würde ich noch immer mit meiner herzlich von Ihnen erbetenen Geduld herum sitzen; und wahrscheinlich würde ich auch am Sankt-Nimmerleinstag noch aus meinem wahrhaft unermesslichen Geduldsvorrat schöpfen müssen. Oder wollen Sie sagen, dass das nunmehr gezielt „gestreute“ Angebot, in Zukunft nur noch mit halber Kraft betrügen zu wollen, ein Weckruf auch für mich gewesen sein soll?

Nun, meine Mentalität hat mir einen Strich durch die Rechnung gemacht; ich habe nicht etwa geduldig herum gehangen, sondern habe intensiv recherchiert und geklagt, bis zum Bundesverfassungsgericht. Und was ich, mit Unterstützung einiger aus dem Kreis der 6 Millionen Betrogenen, recherchiert und herausgefunden habe, ist schier unglaublich. Und was ich - und eine Vielzahl weiterer - vor den Gerichten erlebt habe, hat mit Rechtsstaatlichkeit absolut nichts mehr zu tun. All das Festgestellte, angefangen von den Konsensgesprächen 2003 mit vorausgegangener Lobbyistenarbeit innerhalb des Gesundheitsministeriums unter Ulla Schmidt, die Aushebelung des Parlaments beim GMG, die fortlaufende Rechtsbeugung der Sozialgerichtsbarkeit bis zum serienmäßigen Gesetzes- und Verfassungsbruch des Bundesverfassungsgerichts kennen Sie aus umfangreichen Schriftsätzen.

Wollen Sie, Herr Max Straubinger, Komplize von Rechts- und Verfassungsbruchs sein? Wollen Sie den Skandal mit dem Vorwand der „höchstrichterlichen Rechtsprechung“ vertuschen, wohlwissend, dass diese sogenannte Rechtsprechung in Deutschland verbotenes Richterrecht und darüber hinaus nachweisbar fortlaufende Rechtsbeugung ist? Nirgends gibt es nämlich ein Gesetz, wonach die privaten Ersparnisse aus Kapitallebensversicherungen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeträgen zu verbeitragen sind. Nirgends gibt es nämlich eine auf Recht und Gesetz (Art. 20 (3) GG) beruhende richterliche Entscheidung, wonach die Auszahlung der im Eigentum des Bezugsberechtigten stehenden, vertraglich vereinbarten Kapitallebensversicherungssumme ein Versorgungsbezug bzw. eine mit der Rente vergleichbare Einnahme ist.

Sie wissen, dass in den relevanten Fällen der 6 Millionen Betrogenen die jeweilige Versicherungsgesellschaft keine Versorgungseinrichtung nach dem Gesetz der betrieblichen Altersversorgung ist. Es handelt sich um freiwillig abgeschlossene Sparvorgänge mittels Kapitallebensversicherungen aus der die begrifflichen Verwendungen „Betriebsrente“ oder „Versorgungsbezug“ schlichtweg Unfug sind.

Wenn Sie die beigefügte „Liste BVerG Klagen zur Rechtssache GMG“ (3) analysieren werden Sie erkennen, dass Ihre Aussagen hinsichtlich der „höchstrichterlichen Rechtsprechung“ fernab jeglicher Realität sind. Ich verweise auch auf das Schreiben vom 22.5.2018 im Anhang.

All das, Herr Max Straubinger, wissen Sie nur allzu gut.
Mit freundlichen Grüßen
R.M.
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Unter dem folgenden Link finden Sie: 1. Brief von Max Straubinger an Herrn Mühlbauer, 2. Brief von Herrn Mühlbauer an den Petitionsausschuss des Bundestags, 3. ListeBVGer mit Klagen zur Rechtssache. Link

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Max Straubinger gilt als der hartnäckigste Gegner der Hablierung der KV-Beiträge für Betriebsrenten und Direktversicherungen. Ob es seinen CSU-KollegInnen gelingen wird, ihn auf dem Sonderparteitag am 19.1.2019 umzustimmen?

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Und wer jetzt meint, das sei zweifellos übertrieben, kann sich jederzeit einen tiefergehenden Einblick verschaffen und bekommt geliefert, was die jahrelange Recherche und der Klageweg mit und ohne Rechtswegerschöpfung ans Tageslicht brachte. Alles abrufbar unter:

„Wie sich der Staat 21 Milliarden von Rentnerinnen verschaffte“ Link

Replik des Dr. R. an Kirchhof BVerfG wg. Nichtannahme Verfassungsbeschwerde und Pressemitteilung Link

Schwere Vorwürfe gegen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Link

http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=9319 alt=Betriebsrenten + Co.: Will sich Bundessozialgericht Journalisten gefügig machen?
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=9319>Link


Betriebsrenten+Co.: Die Richter folgen ihrer Überzeugung
alt=http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=9322
>Link


Zur hartaberfair-Sendung zum Thema Lebensversicherungen
Link

Direktversicherung im Bundestag: Wenn Blinde über Farben reden – Antrag der Linken gegen Doppelverbeitragung
Link

Direktversicherung: Petitionsausschuss ist ABSOLUT SINNLOS!
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Direktversicherung: Petitionsausschuss meldet sich aus dem Jenseits
alt=http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=9272
>Link

Link: 1973 waren Rentner beitragsfrei
Quelle: Mail an die Redaktion