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Bundesratsssitzung: Bayern fordert Ende der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten

Foto :H.S.

11.04.2019

In seiner 976. Sitzung am 12. April 2019, die um 9.30 beginnt, stehen 45 Punkte auf der Tagesordnung des Bundesrats. Unter "TOP 13 645/18" geht es um eine Entschließung des Bundesrats, die vom Bundesrat am Freitag beschlossen werden soll. Damit soll die Bundesregierung von den Ländern aufgefordert werden zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge geändert werden kann.

TOP 13: Ausführlicher Inhalt
Bayern fordert das Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Bayern setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die sogenannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. Über eine Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Beitragserhebung in der Krankenversicherung beendet werden kann. Das Plenum entscheidet am 12. April 2019 darüber.

Bundesregierung soll geeignete Maßnahmen prüfen
Zu überlegen ist nach Ansicht Bayerns insbesondere, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist. Außerdem solle die Bundesregierung prüfen, wie die Gesetzlichen Krankenkassen die Mindereinnahmen beim Wegfall der Doppelverbeitragung kompensieren können. Denkbar sei, dass der Ausgleich über eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds erfolgt.

Bürgerinnen und Bürger entlasten
Angesichts der aktuell besseren Finanzlage gesetzlicher Krankenkassen und der demografischen Entwicklung sollte es Ziel des Gesetzgebers sein, Bürgerinnen und Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht übermäßig zu belasten, unterstreicht Bayern.

Doppelverbeitragung: Eine Entscheidung aus 2004
Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück. Zur Stärkung der Gesetzlichen Krankenkassen wurde damals beschlossen, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Das GKV-Modernisierungsgesetz galt ohne Übergangsfrist und wurde rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt. Hierdurch entstand die sogenannte Doppelverbeitragung.
Stand: 02.04.2019
Antrag des Freistaates Bayern
Ausschusszuweisung

Bayern fordert das Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten: Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 13 (PDF, 69KB) Link
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Beschluss des Bundesrats
Bundesrat fordert Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die sogenannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. In einer am 12. April 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Beitragserhebung in der Krankenversicherung beendet werden kann.

Bundesregierung soll geeignete Maßnahmen prüfen
Zu überlegen ist nach Ansicht der Länder insbesondere, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie die Gesetzlichen Krankenkassen die Mindereinnahmen beim Wegfall der Doppelverbeitragung kompensieren können.

Bürgerinnen und Bürger entlasten
Angesichts der aktuell besseren Finanzlage gesetzlicher Krankenkassen und der demografischen Entwicklung sollte es Ziel des Gesetzgebers sein, Bürgerinnen und Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht übermäßig zu belasten, unterstreicht der Bundesrat seine Forderung.

Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Link: Direktversicherung: Kein normal Sterblicher kann das verstehen - Doppelverbeitragung gehört abgeschafft
Quelle: BundesratKOMPAKT