06.07.2007
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Schulabgänger, die keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, sollten sich bei der Agentur für Arbeit unbedingt ausbildungssuchend melden, damit sie später keine Nachteile bei der Rente haben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche kann als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden und spätere Rentenansprüche mit begründen. Dafür ist für die 17 bis 25Jährigen aber die Meldung bei der Arbeitsagentur nötig.
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