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Institut der Uni Köln verstößt gegen AGG

19.10.2007 - von Hanne Schweitzer

Bisher benötigen weder bezahlte Berufsbetreuer noch die, die für Gottes Lohn ehrenamtlich arbeiten auch nur die winzigste Ausbildung. Entsprechend schrecklich sind viele der Geschichten, die über kriminelle Machenschaften oder die Ahnungs-, Interesse- und Skrupellosigkeit vieler Betreuer/Innen im Umlauf sind.

Mit einer zweijährigen Ausbildung - für zunächst 20 Interessenten - will das "Ineko-Institut zur Entwicklung personaler und interpersonaler Kompetenzen" an der Universität zu Köln das Curriculum eines neuen Studiengangs erproben, das qualifizierte Berufsbetreuer für ältere Menschen ausbilden soll.
Dazu muss man wissen: Professionalisierung und Kontrolle dieser "Zunft" sind dringend erforderlich. Eine Qualifizierung sollte aber sowohl Hauptberuflichen als auch Ehrenamtlichen zugängig sein. Sie muss Menschen im „Erwerbsalter“ ebenso einbeziehen, wie solche im „Rentenalter“. Auch ehrenamtliche Betreuer leisten „professionelle“ Arbeit und sind an Qualifizierung interessiert.

Deshalb ist es verwunderlich, dass die erste Erprobung einer frisch konzipierten Ausbildung sofort mit einer widersinnigen Regel, sprich Altersgrenze, daherkommt. Gesucht werden für den Studiengang nämlich "lebenserfahrene Menschen im Alter von Mitte 40 bis Mitte 50" mit guten Leumund. Die Festlegung dieser Altersgrenze ist altersdiskriminierend.
Jenseits des juristischen Aspekts suggeriert und festigt sie zudem ein Altersbild, das Menschen jenseits des 55. Lebensjahres in die "Überflüssigenschublade" verweist. Lernfähigkeit und der Wunsch nach einem beruflichen Perspektivenwechsel enden nicht abrupt mit dem 55. Lebensjahr. Auch das Argument, ein/e 55Jährig/e sei nach einer zweijährigen Ausbildung "schon" 57 und habe dann nur noch maximal 10 Jahre Zeit, die erworbenen Kenntnisse anzuwenden, leuchtet nicht ein.

Ehrenamtliche "dürfen" und sollen jenseits des staatlich festgesetzten Zwangsrentenalters für Gottes Lohn als Betreuer arbeiten. Dafür gelten sie als fitt und verantwortungsbewusst genug. Warum soll das bei Berufsbetreuern anders sein?

Das Büro gegen Altersdiskriminierung fordert den geschäftsführenden Direktor des Instituts, Herrn Professor Egon Stephan auf, die willkürlich festgelegte Altersgrenze für diesen Studiengang zu streichen und stattdessen mit Neugier darauf zu warten, welche Altersgruppen sich für die von seinem Institut angebotene Ausbildung interessieren!

Link: Studentische Pflichtversicherung nur bis 30
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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