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Mietwagen: Nur bis 75 Jahre

10.01.2008 - von Hanne Schweitzer

Die Mietwagenfirmen auf dem bundesdeutschen Markt sollten ihre Geschäftsbedingungen dahingehend ändern, dass auch ältere Menschen einen Mietwagen nutzen können. Eine Altersgrenze von 75 Jahren, wie sie hierzulande bei einigen Anbietern vorkommt, ist altersdiskriminierend. Solche Altersgrenzen sind auch international nicht üblich.

Anlass für diese Aufforderung ist folgendes Beispiel, das uns am 8.1.08 zugeschickt wurde: Demnach lehnt es die Firma Opodo aus Hamburg ab, Herrn W., dessen Geburtsdatum der 01.07.1933 ist, gegen Gebühr einen Mietwagen zu auszuleihen.
Laut Computer-Programms der Firma hat Herr W. bereits im Januar 2008 das 75. Lebensjahr erreicht. Aus diesem Grund treffen die besonderen Geschäftsbedingungen für Menschen jenseits des 74. Lebensjahres auf ihn zu. Diese legen fest: 75Jährige und Ältere können keinen Mietwagen ausleihen.

Das Büro gegen Altersdiskriminierung sieht darin einen Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Firma handelt juristisch korrekt. Unsere Bundestagsabgeordneten haben 2006 mit Mehrheit entschieden: Die Vertragsfreiheit steht in diesem Fall höher als der Schutz vor Altersdiskriminierung. Die Verweigerung des Mietwagens an den über 74jährigen Kunden ist hierzulande keine strafbare Altersdiskriminierung.

Wer ein Auto mieten will, muss einen individuellen Vertrag abschliessen und unterschreiben. Das ist KEIN Massengeschäft. Anders wäre es, wenn ein über 74Jähriger eine Wurst kaufen will, und ihm das verwehrt wird. Das ist illegal. Der Kauf einer Wurst gilt als Massengeschäft, denn es wird kein Vertrag abgeschlossen. Bei Massengeschäften ist Altersdiskriminierung gesetzlich verboten.

Leider nutzt das Herrn W. nichts. Mit einer Wurst kann man schlecht irgendwohin fahren!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3482
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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