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Antidiskriminierungsstelle: Aus für Martina Köppen?

01.05.2009 - von Hanne Schweitzer

Martina Köppen, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wird wieder heftig kritisiert. Die aktuellen Vorwürfe resultieren aus den Antworten auf eine Kleine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung. 54 Fragen hatten die Grünen gestellt. Jetzt ist klar: Frau Köppen kümmert sich wenig um ihren gesetzlichen Auftrag. Der verpflichtet die ADS, bei der Beseitigung von Diskriminierungen eine zentrale zu Rolle spielen, Betroffene zu unterstützen, und die Öffentlichkeit über das Gesetz und die neuen Rechte zu informieren. Die Unterstützung von Betroffenen bei der Rechtsdurchsetzung wird als Hauptaufgabe der ADS genannt. NGOs und Einrichtungen auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene sollen einbezogen werden. Doch Papier ist geduldig. Kaum jemand hat schon mal von dieser Stelle gehört. Öffentlichkeitsarbeit findet nicht statt. Lediglich 2.389 BürgerInnen haben sich seit 2007 an die Antidiskriminierungsstelle gewandt, das sind pro Tag durchschnittlich 2,5 Personen. Nur in rund 100 (!) Fällen ist die Stelle tätig geworden und hat (knapp alle 10 Tage) eine Stellungnahme von den Diskriminierenden angefordert! Was tun die Leiterin und ihre zahlreichen MitarbeiterInnen, zu denen mittlerweile noch eine zusätzlich eingestellte leitende Beamtin gehört, was tun die hochbezahlten Herrschaften (Köppen: 100.000 € pro Jahr) also den lieben langen Tag?

Die ADS pflegt bei Kamingesprächen im Hotel Adlon den Kontakt mit der Wirtschaft und sie vergibt hochdotierte Berater- und andere Verträge. Seit 2007 u.a.:

  • Machbarkeits- und Wirtschaftslichkeitsbetrachtungen und Feinkonzept zur Datenbank: 56.470 €
  • Internetseitenerstellung und -betreuung für 2007 und 2008: 33.021 €
  • Herstellung von give-aways: 10.682 €
  • Erstellung eines Schulungstools Rechtsmodellierung: 132.000 € Institut für Rechtsmodellierung + Compliancemanagent
  • Studie "Diskriminierung im Alltag": 291.250 € Sinus Sociovision
  • Kurzfilm: 95.000 € Herold Studios
  • Entwicklung einer Bilderwelt: 39.400 € Agentur für visuelle Kommunikation rubinmedia
  • Fachtagung "Chancengleichheit als MehrWert": 180.558 € Agentur steinrücke + ich
  • 1. Berliner Kongress: 96.736 € Agentur MediaCompany
  • Kamingespräche im Hotel Adlon: 4.768 €
  • 2. Berliner Kongress: 108.787 € Agentur MediaCompany
  • Medientraining/Coaching: 96.683 € Burgmer Managementberatung
  • Strategische Beratung der ADS zwecks Kontaktherstellung zu Wirtschaft, Politik und Wissenschaft auf Entscheidungsebene zum Erreichen eines Bündnisses mit der Wirtschaft; Beratung der Leiterin der ADS in strategischen, politischen und medialen Fragen in Bezug auf ein Bündnis mit der Wirtschaft und die mediale Begleitung des Prozesses: 17.490 € pro Monat, bisher gezahlt 258.330 €, der Vertrag mit der Burgmer Managementberatung läuft noch bis Ende Februar 2010.
  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

    Bei der Auftragsvergabe an diverse Firmen, von denen übrigens keine ihren Sitz in den neuen Bundesländern hat, unterlief der ADS - hoppla - ein kleiner Fehler: In der wissenschaftlichen Kommission, die Frau Köppen 2007 ohne gesetzliche Grundlage einberufen hat, sitzt eine Gesellschafterin des "Instituts für Rechtsmodellierung und Compliancemangagement", das von der ADS einen Auftrag erhielt. Solch ein "Zufall" reißt aber hierzulande niemanden mehr vom Hocker, gilt nicht mal mehr als ehrenrührig. Die Wortschöpfung Rechtsmodellierung unterstreicht das geradezu perfekt!

    Gute Zusammenarbeit mit der Wirtschaft heißt das subkutane Anliegen von Frau Köppen. Die "wissenschaftliche Kommission" soll es befördern. Wissenschaft ist bekanntlich geistige Landnahme. Das Etappenziel heißt: „nachhaltiges Bündnis mit der Wirtschaft“. Im gesetzlichen Aufgabenkatalog der ADS kommt es nicht vor. Auf den Internetseiten der Antidiskriminierungsstelle wird das Bündnis gar zum "Pakt": Ein „Pakt mit der Wirtschaft ist das zentrale und übergreifende Anliegen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes“. In der „FAZ“ vom 2. Juni 2008 äußerte sich Frau Köppen dazu ungeniert wirtschaftsfreundlich:Link

    Das Büro gegen Altersdiskriminierung hat Frau Köppen bereits am 18.8.2007 Link und am 1.10.2007 Linketliche Fragen gestellt. Wie erwartet aber keine Antwort darauf bekommen, doch immerhin eine gute Vorlage geliefert für eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Beck, Lazar, Schewe-Gerigk, Stokar von Neuforn, Ströbele, Wieland, Winkler und der grünen Bundestagsfraktion vom 24.3.2009.

    Man braucht keine Prophetin zu sein: Der oder die nächste Antidiskriminierungsbeauftragte (die KandidatInnen sind ausgekuckt und sitzen in den Startlöchern) wird ebenfalls Aufträge (das sichert ja schließlich auch Arbeitsplätze) vergeben, wird sich ebenfalls einen schönen Lenz in der Hauptstadt machen, Dienstreisen unternehmen und mit Freu(n)den das Geld der Steuerzahler unter die Leute bringen. Dazu ist es schließlich da. Sollen die kleinen Initiativen und partizipativen Gruppen doch sehen, wie sie über die Runden kommen. Ehrenamtliche oder unterbezahlte Arbeit sind doch so etwas Nettes, Sinnvolles - solange es andere machen. Wenn wir Glück haben, wird der/die neue Antidiskriminierungsbeauftragte/r sich ein bisschen weniger mit der Wirtschaft verbandeln, sich dafür stattdessen vehementer und öffentlichkeitswirksamer gegen Diskriminierung wenden. Taktisch klug vor allem gegen Diskriminiersarten deren "Opfer" gut vernetzt sind, mobilisieren können und über Ressourcen verfügen - Frauen, Schwule/Lesben, Behinderte. Mehr als 100 Anfragen sind von jedem zu schaffen und der/die Nachfolgerin von Frau Köppen wird auch kein Problem damit haben, für Broschüren und Schriften mehr als 156.616 € in drei Jahren auszugeben.

    Hier nun die ersten 45 Fragen an die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, die Fragen an die Bundesregierung beginnen mit der Frage 46:
    1.
    Wie viele Personen haben sich seit ihrem Bestehen an die Antidiskriminierungsstelle wegen Benachteiligung aus Gründen der „Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gewandt, und wie viele Fälle bezogen sich jeweils auf welches Merkmal?
    2.
    Auf welche Weise hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Personen, die sich an sie gewandt hatten, bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz von Benachteiligungen unterstützt? Link
    3.
    Wie viele bei der ADS gemeldeten Beschwerden bezogen sich auf das Zivilrecht, und in wie vielen dieser Fälle schieden rechtliche Ansprüche aus, da es sich nicht um ein Massengeschäft, sondern um ein Individualgeschäft handelte? Link
    4.
    In wie vielen Fällen schieden Ansprüche auf Entschädigung bzw. Schadensersatz aus, weil sie nicht innerhalb der 2-Monatsfrist geltend gemacht wurden, die das AGG vorsieht und die die EU-Kommission als eine europarechtswidrige Einschränkung betrachtet? Link
    5.
    In wie vielen Fällen schieden Ansprüche auf Entschädigung bzw. Schadensersatz aus, weil sie unter die sog. Kirchenklausel gefallen sind, die der § 9 Absatz 1 AGG vorsieht und deren Ausgestaltung die EU-Kommission als eine europarechtswidrige Einschränkung betrachtet?
    6.
    In wie vielen Fällen haben Personen, die Diskriminierungsfälle an die Antidiskriminierungsstelle gemeldet haben, sich über die Auskunft der Stelle beschwert?
    Wie wurden die Beschwerden begründet? Link
    7.
    In wie vielen Fällen bat die Antidiskriminierungsstelle Stellen (z. B. Behörden, Arbeitgeber, Anbieter von Waren und Dienstleistungen), über die sich die den Schutz vor Diskriminierung suchenden Personen beschwert hatten, um Stellungnahmen?
    8.
    In wie vielen Fällen hat die Antidiskriminierungsstelle in Erfüllung ihres gesetzgeberischen Auftrags (§ 27 Absatz 2 Nummer 2 AGG) die Beratung durch andere Stellen vermittelt? Um welche Stellen handelte es sich?
    9.
    In wie vielen Fällen hat die Antidiskriminierungsstelle in Erfüllung ihres gesetzgeberischen Auftrags (§ 27 Absatz 2 Nummer 3 AGG) eine gütliche Beilegung zwischen den beteiligten Parteien angestrebt, in wie vielen Fällen hat die ADS dabei von ihrer Befugnis in § 28 Absatz 1 AGG Gebrauch gemacht und die Beteiligten um Stellungnahme ersucht, und wie viele Fälle bezogen sich jeweils auf welches Diskriminierungsmerkmal?
    10.
    In wie vielen Fällen hat die Antidiskriminierungsstelle in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags die Anliegen der Schutz vor Diskriminierung suchenden Personen an Beauftragte des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung weitergeleitet, um welche Beauftragten handelte es sich, und wie viele Fälle bezogen sich jeweils auf welches Diskriminierungsmerkmal?
    11.
    Wie sind die Beauftragten nach Kenntnis der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit den Eingaben verfahren, die die Antidiskriminierungsstelle an sie abgegeben hat?
    12.
    Wie arbeiten ADS und zuständige Beauftragte des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung zusammen? Inwieweit nutzt die Antidiskriminierungsstelle bei ihrer Arbeit, insbesondere in der Einzelfallarbeit, den fachlichen Sachverstand der Beauftragten?
    Gibt es in Fällen von Mehrfachdiskriminierung eine verstärkte Zusammenarbeit?
    13.
    Welche besondere Fachkompetenz entwickelt die Antidiskriminierungsstelle in den Bereichen, die nicht durch die Beauftragten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung abgedeckt sind, also Geschlecht, sexuelle Identität, Alter sowie Religion oder Weltanschauung?
    14.
    In welcher Form hat die ADS Initiativen gegenüber der Caritas und katholischen Einrichtungen ergriffen, Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Identität in der Arbeitswelt zu reduzieren, und welche Anregungen seitens Betroffener bzw. Dritter hat es hierzu gegeben, und wie wurde ihnen nachgegangen? Falls es keine Initiativen gab, wie begründet das die ADS?
    15.
    Wie hat die Antidiskriminierungsstelle ihre Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen, und welche Konferenzen, Seminare etc. wurden zu welchen Themen veranstaltet, und an welche Zielgruppen waren die Veranstaltungen jeweils gerichtet? Link
    Hat es nach dem Vorbild von Antidiskriminierungsstellen in anderen EU-Staaten Veröffentlichungen gegeben, die geeignet waren, eine breite Öffentlichkeit zu erreichen a) durch Plakate, b) Anzeigenschaltung in Printmedien, c) Informationsspots in Rundfunk, Fernsehen, Internet? Link
    16.
    Welche Maßnamen gemäß § 27 Absatz 3 Nummer 2 AGG hat die Antidiskriminierungsstelle zur Verhinderung von Benachteiligungen ergriffen?
    17.
    Wie viele wissenschaftliche Untersuchungen gemäß § 27 Absatz 3 Nummer 3 AGG wurden vorbereitet, und zu welchen Themen? Link
    Wie wurden sie der Öffentlichkeit sowie den NGOs und Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Diskriminierung tätig sind, präsentiert?
    18.
    Stellt die Antidiskriminierungsstelle – wie ursprünglich angekündigt – Betroffenen und der Öffentlichkeit eine Datenbank mit der bisherigen einschlägigen AGG- und Antidiskriminierungs-Rechtsprechung zur Verfügung?
    19.
    Wie viele Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung der Benachteiligungen wurden dem Deutschen Bundestag seitens der Antidiskriminierungsstelle bislang vorbereitet? Welche Rolle spielte der beigeordnete Beirat dabei?
    20.
    Wann wird voraussichtlich der erste Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 27 Absatz 4 AGG vorgelegt? Wird er Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung der Benachteiligungen enthalten?
    Inwieweit wird der Beirat in die Berichterstellung einbezogen, und welche Stellungnahmen hat er bezüglich des Berichts bisher abgegeben? Welche Stellen und Ministerien werden an dem Bericht mitarbeiten?
    21.
    In wie vielen Fällen hat sich die ADS an Bundesbehörden und sonstige öffentliche Stellen im Bereich des Bundes gemäß § 28 Absatz 2 AGG gewandt, und wie viele Fälle bezogen sich jeweils auf welches Merkmal?
    22.
    In welcher Weise kooperiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Sinne von § 29 AGG mit a) Nichtregierungsorganisationen, b) Einrichtungen auf Landesebene, c) Einrichtungen auf regionaler Ebene, und zu welchen konkreten Ergebnissen hat diese Zusammenarbeit bisher jeweils geführt?
    23.
    Wie stellt sich die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle mit dem gemäß § 30 AGG berufenen Beirat dar?
    24.
    Worin besteht der von der Antidiskriminierungsstelle auf ihrer Homepage proklamierte „Pakt mit der Wirtschaft“, und in welcher Weise trägt er dazu bei, individuellen Rechten gegenüber Unternehmen Geltung zu verschaffen? Link
    25.
    In welchem Zusammenhang steht der nicht im gesetzlichen Auftrag benannte aber von der ADS als „das zentrale und übergreifende Anliegen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ proklamierte „Pakt mit der Wirtschaft“ mit den gesetzlichen Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle?
    26.
    Sind in die Arbeit dieses Paktes, mittels dem für die Wirtschaft laut Internetseite der ADS „Probleme bei der Handhabung des Gleichbehandlungsgesetzes aufgezeigt und umsetzbare Lösungen erarbeitet werden“ sollen, auch die Gewerkschaften sowie Antidiskriminierungsverbände einbezogen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
    27.
    Welche Ergebnisse hat der „Pakt mit der Wirtschaft“ bislang konkret erzielt? Link
    Sind aus dem „Pakt“ Vereinbarungen mit der Wirtschaft entstanden? Hat der „Pakt“ in der Wirtschaft konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Diskriminierungen bewirkt, z. B. in Form von Empfehlungen, Richtlinien oder Selbstverpflichtungen, und wenn ja, welche? Link
    28.
    Welche Funktion erfüllt die von der ADS einberufene und nicht im AGG vorgesehene „Wissenschaftliche Kommission“ in Abgrenzung zu dem gemäß § 30 AGG vom Gesetzgeber vorgesehenen Beirat, und wie lautet die genaue Aufgabenstellung der „Wissenschaftlichen Kommission“? Link
    29.
    Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Mitglieder der „Wissenschaftlichen Kommission“?
    30.
    Wie und wann wurde der Beirat der Antidiskriminierungsstelle einbezogen a) in die Entscheidung, die Kommission einzuberufen, b) in die Konzeption ihres Auftrags, c) in die Auswahl ihrer Mitglieder?
    31.
    Welche Kosten hat die Berufung der „Wissenschaftlichen Kommission“ bislang verursacht, und wie hoch waren bislang die Kosten für den vom Gesetzgeber vorgesehenen Beirat? Welche Reise- und Bewirtungskosten sind dabei bislang jeweils für die „Wissenschaftliche Kommission“ und für den Beirat entstanden? Link
    32.
    Haben Mitglieder der „Wissenschaftlichen Kommission“ bzw. Firmen oder Institutionen, bei denen Mitglieder der „Wissenschaftlichen Kommission“ tätig sind, Aufträge von der ADS bekommen? Wenn ja, um welche Personen, Firmen oder Institutionen handelt es sich dabei, was war oder ist Gegenstand der Aufträge, und welche Finanzvolumen haben die Aufträge im Einzelnen?
    33.
    In welcher Weise arbeitet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit ähnlichen Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen?
    34.
    Inwiefern waren die von der Europäischen Kommission auf dem Wege von drei Vertragsverletzungsverfahren angemahnten Nachbesserungen bei der deutschen Umsetzung europäischen Antidiskriminierungsrechts bislang ein Thema a) für die Antidiskriminierungsstelle selbst,
    b) für die „Wissenschaftliche Kommission“, c) für den Beirat?
    35.
    Aufgrund welcher in § 27 AGG niedergelegten Aufgabenstellung hat sich die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle öffentlich gegen das Vorhaben der EU-Kommission, den Europäischen Diskriminierungsschutz auszuweiten, ausgesprochen (FAZ, 2. Juni 2008)? Ist diese Lobbyarbeit ein Ergebnis des proklamierten „Paktes mit der Wirtschaft“? Wie steht sie heute zum aktuellen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission? http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2807
    36.
    Steht die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle hinter dem im AGG verankerten „horizontalen“ Ansatz (grundsätzlich gleiches Schutzniveau bei allen Diskriminierungsmerkmalen)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was spricht aus ihrer Sicht dagegen, dass dieser Ansatz auch europarechtlich verankert wird?
    37.
    Was hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle dazu veranlasst, eine Leitende Beamtin bei der Antidiskriminierungsstelle zu bestellen, und warum konnten die entsprechenden Aufgaben nicht mehr in der vorherigen Organisationsform (z. B. von Referatsleitungen) wahrgenommen werden? Was sind die Aufgaben der Leitenden Beamtin bei der Antidiskriminierungsstelle, und worin besteht der Unterschied zu den Aufgaben der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle?
    38.
    In welchem Verfahren wurde die Stelle der Leitenden Beamtin/des Leitenden Beamten ausgeschrieben?
    Welche Kriterien waren für die endgültige Besetzung der Stelle ausschlaggebend? Welche Erfahrungen und Qualifikationen konnte die Stelleninhaberin in der Antidiskriminierungsarbeit vorweisen?
    39.
    Wie steht die Bestellung der Leitenden Beamtin zu den Verlautbarungen aus der Antidiskriminierungsstelle, sie sei personell unterbesetzt? Auf welche Weise hat diese Personalentscheidung die konkrete Antidiskriminierungsarbeit der ADS verbessert?
    40.
    Welche Aufträge für wissenschaftliche Untersuchungen hat die Antidiskriminierungsstelle bislang vergeben, welchen finanziellen Umfang haben diese jeweils im Einzelnen, und welche Personen bzw. Institutionen wurden damit jeweils betraut? Wurde der Beirat an den Entscheidungen beteiligt?
    41.
    Welche weiteren Aufträge (Werkverträge, Beraterverträge etc.) hat die Antidiskriminierungsstelle bislang vergeben, welchen finanziellen Umfang haben diese jeweils im Einzelnen, und welche Personen bzw. Institutionen wurden damit jeweils betraut? Wurde der Beirat an den Entscheidungen beteiligt?
    42.
    Trifft es zu, dass die Antidiskriminierungsstelle Aufträge für „strategische Beratung“ vergeben hat? Wenn ja, wie lautet die genaue Aufgabenstellung für die „strategische Beratung“? Seit wann besteht gegebenenfalls dieses Beratungsverhältnis, und welche Kosten hat es bislang verursacht? Welche Personen, Firmen oder Institutionen wurden gegebenenfalls mit der „strategischen Beratung“ betraut?
    Nach welchen Kriterien erfolgte gegebenenfalls die Auftragsvergabe, und welche Erfahrungen und Qualifikationen konnten die beauftragten Personen, Firmen oder Institutionen in der Antidiskriminierungsarbeit vorweisen?
    43.
    Laufen bzw. liefen gegen die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle bzw. gegen andere Mitarbeiter der ADS staatsanwaltschaftliche bzw. vom Bundesrechnungshof eingeleitete Ermittlungen insbesondere wegen indirekter Begünstigung? Wenn ja, in welchem Zusammenhang wurden sie eingeleitet, und wie ist gegebenenfalls der Stand der Verfahren? Falls sie eingestellt wurden, mit welchem Ergebnis?
    Antwort: Ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen die Leiterin der ADS wurde mangels hinreichendem Verdacht gem. § 170 Abs.2 StPO eingestellt.
    44.
    Befindet sich die ADS in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Personen, Firmen oder Institutionen, an die sie Aufträge vergeben hat? Wenn ja, mit wem? Was ist gegebenenfalls der Gegenstand der Auseinandersetzungen, und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens?
    Antwort: Die ADS befindet sich in einem Rechtsstreit (Berufungsverfahren) mit der Agentur steinrücke + ich GmbH, an die der Auftrag zur Organisation der Fachtagung im Jahr 2007 vergeben wurde. Gegenstand der Auseinandersetzung ist der Umfang der Vergütungshöhe.
    45.
    Welche Kosten sind im Rahmen der ADS bislang durch Rechtsstreitigkeiten oder durch Rechtsgutachten in eigener Sache (z. B. in Personalangelegenheiten) entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Vorgängen)?

    Die Fragen 46 bis 54 an die Bundesregierung:

    46.
    Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich Bürger über die (gegebenenfalls fehlende) Beratung und Unterstützung durch die ADS beschwert haben? Wenn ja, bei welchen Stellen sind die Beschwerden eingegangen, und wie wurden sie begründet?
    47.
    In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Antidiskriminierungsstelle in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags die Anliegen der Schutz vor Diskriminierung suchenden Personen an Beauftragte der Bundesregierung weitergeleitet, um welche Beauftragten handelte es sich, und wie viele Fälle bezogen sich jeweils auf welches Diskriminierungsmerkmal?
    48.
    Wie sind die Beauftragten mit den Eingaben verfahren, die die Antidiskriminierungsstelle an sie abgegeben hat?
    49.
    Wie arbeiten die zuständigen Beauftragten der Bundesregierung mit der ADS zusammen? Gibt es in Fällen von Mehrfachdiskriminierung eine intensive Zusammenarbeit?
    50.
    In wie vielen Fällen hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ADS an Bundesbehörden und sonstige öffentliche Stellen im Bereich des Bundes gemäß § 28 Absatz 2 AGG gewandt, und wie viele Fälle bezogen sich jeweils auf welches Merkmal?
    51.
    War die zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, über die Absicht der Leiterin der ADS, eine Leitende Beamtin zu bestellen, vorher informiert? Hat die Bundesministerin dem Vorhaben zugestimmt? Wie war die Meinung der Verwaltung des zuständigen Bundesministeriums hinsichtlich der Einrichtung und konkreter Besetzung der neuen Stelle? Hat die zuständige Personalvertretung nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu ein Votum abgegeben oder sich diesbezüglich geäußert? Wenn ja, wie?
    52.
    Was sind die Aufgaben der Leitenden Beamtin bei der Antidiskriminierungsstelle, und worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der Unterschied zu den Aufgaben der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle?
    53.
    Wie beurteilt der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergabepraxis (Werkverträge) sowie die Einstellungspraxis der Antidiskriminierungsstelle?
    54.
    Laufen bzw. liefen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle bzw. gegen andere Mitarbeiter der ADS staatsanwaltschaftliche bzw. vom Bundesrechnungshof eingeleitete Ermittlungen insbesondere wegen indirekter Begünstigung? Wenn ja, in welchem Zusammenhang wurden sie eingeleitet, und wie ist gegebenenfalls der Stand der Verfahren? Falls sie eingestellt wurden, mit welchem Ergebnis?
    Wann ist gegebenenfalls mit einem Bericht des Bundesrechnungshofes über seine Ermittlungen zu rechnen?
    Antwort: Die Bundesregierung nimmt zu Fragen nach Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger keine Stellung.

    Berlin, den 24. März 2009
    Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion. Deutscher Bundestag Drucksache 16/12488, 16. Wahlperiode

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2634
    Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

    Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Justiz:
    25.04.2009: Gebiss: Für Rentner reichen zwei Stunden am Tag
    23.04.2009: Lehrerin in NRW: 13.000 € Abfindung
    02.04.2009: EU-Parlament für neue Antidiskriminierungsrichtlinie

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