Diskriminierung melden
Suchen:

Studententarif der Krankenkasse gilt nur bis 30

01.03.2005 - von Name und Adresse sind der Redaktion bekannt

Ich wurde heute durch eine Sendung des WDR 5 auf Altersdiskriminierung durch Versicherungen aufmerksam.

Ich bin 31 Jahre alt und habe neu angefangen zu studieren.
Habe nie vorher ein Studium absolviert, sondern nach dem Abi eine Ausbildung gemacht und anschließend immer gearbeitet.

Letztes Jahr habe ich meine Anstellung verloren und angefangen zu studieren. Während dieses Studiums ist es jedoch für mich nicht mehr möglich, den Studententarif der Krankenkasse zu wählen, weil dieser nur bis zum 30. Lebensjahr gilt.

Kann man dagegen angehen, oder ist das gesetzlich geregelt oder bleibt mir nichts anderes übrig, als den höheren 'Freiwilligensatz' zu bezahlen?

Link: Wissenschaftler mit 68 zu alt
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Uni & Co.:
17.12.2004: Wissenschaftler mit 68 zu alt
13.12.2004: Jeder vierte Professor ist 60 plus
05.08.2004: Forschungsanträge und Alter

Alle Artikel zum Thema Uni & Co.