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Baden-Württemberg: Abgeordnete pochen auf privilegierte Altersversorgung

Foto: H.S.

05.11.2019 - von B. Eicher

2008 stellte das Landesparlament seine Altersversorgung von der Staatspension auf Privatvorsorge um. Dafür wurden die Diäten um ca. 30 Prozent erhöht und zusätzlich 1.500 Euro (heute 1.805 Euro) für die Privatvorsorge beschlossen. 2017 versuchte das Landesparament im Eilverfahren diese Reform wieder rückgängig zu machen und zur Staatspension zurückzukehren. Öffentlicher Druck und Empörung der Zivilgesellschaft verhinderte dies jedoch.

Ein vom Landtag selbst einberufenes Bürgerforum votierte einstimmig für die Schaffung einer solidarischen Bürger-Rentenversicherung. Die Abgeordneten sollten sich damit nicht von der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger abkoppeln. Die Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD wollen jedoch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern in ein Abgeordneten-Versorgungswerk. Es passt jedoch nicht in die Zeit, dass sich Landespolitiker bei ihrer Altersversorgung dem Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verweigern und Parallelsystemen beitreten wollen, welche den Solidargedanken der GRV nicht kennen. Damit wird die GRV geschwächt. Dies führt gerade die Aussagen der Grünen und der SPD ad absurdum, denn sie sprechen sich in ihren Parteiprogrammen für einen Einbezug von Abgeordneten in die GRV aus und präsentieren sich nun als Solidaritätsverweigerer.


Die entsprechende Petition finden Sie zum unterschreiben unter: Link

Quelle: Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.