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CDC-Schätzung bestätigt Prof. Streecks Letalitäts-Einordnung von Covid 19

Foto: H.s.

28.05.2020 - von Oliver Märtens

Am 20.05.2020 veröffentlichten die Centers for Disease Control and Prevention (CDCs) fünf COVID-19-Szenarien, von denen eines, das 5., die bestmögliche Schätzung der CDCs aufgrund zuletzt verfügbarer Daten darstellt: Link

Dort wird eine Letalität (Case Fatality Rate/CFR) für symptomatische Fälle von 0,004 (entspricht 0,4%) angegeben. (Tabelle 1)

Korrigiert man diese 0,4% Letalität um die Schätzung der nicht symptomatischen Fälle (lt. CDC: 35%, ebenfalls Tabelle 1) ergibt sich eine Letalität über alle Infektionen hinweg (symptomatisch und nicht symptomatisch) von ca. 0,27%.

Prof. Streeck et. al. hatten für die Ortschaft Gangelt im Kreis Heinsberg 0,37% ermittelt Link, in Interviews allerdings schätzte Prof. Streeck, dass hochgerechnet auf die Verhältnisse außerhalb von Gangelt eine Letalität von unter 0,3% realistisch sei: Link

Die CDC-Schätzung bestätigt also Prof. Streecks Letalitäts-Einordnung von COVID-19.

Ich freue mich auf die Rücktritte zahlreicher kompromittierter Politiker in diversen Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Länderebene, sowie gern auch auf Strafverfahren und Schadenersatz-/Schmerzensgeldklagen vor dem Hintergrund der Shutdown-Kollateralschäden in Form von gesundheitlichen und anderen Schäden sowie Todesfällen in der Bevölkerung.

Nach meiner persönlichen Auffassung waren die Maßnahmen niemals durch die Datenlage gerechtfertigt und verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip wurde meines Erachtens zu keinem Zeitpunkt hinreichend berücksichtigt.
Spätestens zum Zeitpunkt der erstmaligen Verlängerung von Shutdown-Maßnahmen bestanden nach meiner Einschätzung Kontraindikationen in Form von gegenteiliger, die Maßnahmen widerlegender Evidenz.

Die gerichtlichen Hauptsacheverfahren werden zeigen, wie viel von unserem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung noch übrig sind.

Viele Grüße

Quelle: Mail an die Redaktion