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Direktversicherung: Fragen, die beim Bild-Talk nicht gestellt wurden

09.09.2020 - von Kurt Lindinger

An: jens.spahn@bundestag.de
Betreff: Fragen beim Bild Talk

Sehr geehrter H. BMG Spahn, MdB.

Für das Verhalten von Demonstranten Ihnen gegenüber zum Thema Corona, habe ich ebenfalls kein Verständnis.

> Aber Ihre Frage, „Warum? Was passiert in dieser Gesellschaft?“, kann ich nicht nachvollziehen, da gerade die Politik den Keil zwischen sich und Teilen der Gesellschaft treibt. Wo eben keine Verständigung und Einsicht über gemachte Fehler von Seite der Politik möglich ist, baut sich Frust und Wut gegen die Politiker auf. Das war immer schon und wird hoffentlich auch künftig so sein.

> Nehmen wir als Beispiel das seit nunmehr 16 Jahren bestehende Unrecht der Verbeitragung von privat, nach dem Steuerrecht (§ 40 b EStG) abgeschlossenen Kapital-Lebensversicherungen, mit dessen Unrecht sich die Betrogenen mit ungesetzlichen Argumenten, teils am Grundgesetz vorbei, abfinden müssen.

> Die Umstände des Unrecht sind hinlänglich bekannt. Die Politik (Blüm) hat zur privaten Vorsorge aufgerufen. Vornehmlich diejenigen, die nicht in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrente) gekommen wären, sind diesem Vorschlag gefolgt.
Nun kam 2003 die Politik ins Spiel.

> Die Sozialkassen waren leer und Franz Knieps, seinerseits graue Eminenz im BMfG sagte, Olaf Scholz hatte die Idee für den Betrug, auch originäre Kapitalleistungen ab 2004 künftig zu verbeitragen,
> obwohl Im Gesetzentwurf Drucksache 15/1525 nur die Beseitigung einer Umgehung einer Verbeitragung von Kapitalabfindungen vor dem Versorgungsfall festgelegt war,
> obwohl, die Auszahlung von derartigen Versicherungen bis Ende 2003 beitragsfrei waren,
> obwohl seit 1983 Rentner für betriebliche Versorgungsbezüge Beiträge entrichten mussten,
> obwohl ab 2002 die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung eingeführt wurde, durch Entgeltumwandlung von künftigen Lohn.

> Die Spitzenverbände (VdAK/AEV) erarbeiteten dann bei Ihren Besprechungen (09./10.09.2003 in Bochum, Protokoll TOP 5) durch grammatikalische Falschauslegung des Gesetzestextes im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) die Grundlagen der Verbeitragung und sprachen diese mit den Zahlstellen dem GDV (Schreiben 27.10/ 05.11.2003) ab.

> Vier Monate vor meiner Auszahlung im Juli 2004, hat das BSG (B 12 KR 10/02 R) noch entschieden, dass diese Auszahlungen keine bAV darstellen, weil die dafür erforderliche Zusätzlichkeit fehlt!

> Obwohl das BVerfG im Beschluss 1 BvR 1243/88 unter Rn. 19 u 20 eindeutig ausgeführt hat, dass nach „Art, 20 Abs 3 GG, nur Recht und Gesetz gelten“, hat das BVerfG durch den eigentlich nach § 13 Nr. 8a BVerfGG nicht zuständigen ersten Senat, im Nichtannahmebeschluss 1 BvR 1924/07, dem BSG einen „Persilschein“ für deren ungesetzliche „höchstrichterliche Un-Rechtsprechung“ ausgestellt!

> Keiner der Betrogenen hatte eine Chance dieses Unrecht vor den Sozialgerichten gegen diese vorgefertigte „höchstrichterliche Un-Rechtsprechung“ vorzugehen.

> Sogar in den Schlichtungsstellen waren ehemalige „höchstrichterliche Unrechtsprecher“ anzutreffen.
> Die BaFin als oberste Überwachung der Versicherer, ging auf versicherungsrechtliche Fragen nicht ein und segnete alles ab was die Versicherungen durch „rückwirkenden Vertragsbruch“, durch die hinter dem Rücken der Versicherten vollzogenen Meldung eines betrieblichen Versorgungsbezuges, begangen haben – „Wirecard lässt grüßen“!!

> Den Hauptanteil des Unrecht trägt der GKV- Spitzenverband, der unter der Obhut der Politik diese ungesetzliche Vorgehensweise durchzieht!

Sehr geehrter BMG, H. Spahn,
glauben Sie die Betrogenen lässt die neueste Vorgehensweise des GKV-Spitzenverbandes kalt?

> Wir versuchen nun schon seit 16 Jahren auf gesetzlicher Basis dieses Problem zu lösen und wurden mit „ungesetzlicher höchstrichterlicher Rechtsprechung“ und anderen Argumenten teilweise gegen die Jungen Arbeitnehmer ausgespielt!

> In den „Grundsätzen zum Meldeverfahren nach § 202 Abs. 2 SGB V, in der ab 01.10.2020 geltenden Fassung“, wurde nach Anhörung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem BMfAS und dem BMfG, also auch von Ihnen, am 26.02.2020 diese Ausführungen genehmigt, -
die Legaldefinition „Betriebsrente“, am geltenden § 229 SGB V vorbei, -„unter dem Begriff Betriebsrente fallen alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung die aus Anlass eines früheren Beschäftigungsverhältnisse gewährt werden“!

> Nach § 229 SGB V sind für eine betriebliche Altersversorgung aber einige Voraussetzungen erforderlich, die hierbei unberücksichtigt bleiben!

> Zum Abschlusszeitpunkt unserer Versicherungen in den 80er Jahren, gab es laut geltendem BetrAVG keine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung, also hatten wir auch keine!

> Rückwirkende Umsetzung – Kapitalleistung und Kapitalabfindungen

> Es gilt die widerlegbare Vermutung, dass es sich bei Kapitalleistungen und Kapitalabfindungen grundsätzlich um Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V handelt!

> Diese Anweisung ist eine Aufforderung an die Zahlstellen (Versicherer) Gesetzesbruch (Betrug) zu begehen! Wenn schon widerlegbare Vermutungen als Gesetz gelten, dann kann man nur sagen „Rechtsstaat ade“!


Sehr geehrter H. BMG Spahn,
hier haben Sie mitgewirkt, dass weiterhin Vertrauen in die Politik verloren geht!

> Dieses Vorgehen ist bezeichnend für den Wandel in unserer Gesellschaft. Ein weiterer Keil der zwischen dem Souverän und die von ihm gewählten Politiker getrieben wurde. Von Politikern, die eigentlich die Interessen der Wähler durchsetzen sollten und nicht allein Ihre, die nur der Selbstversorgung dienen!

> Können Sie nicht verstehen wenn nach 16 Jahren die Betrogenen immer lauter werden und jeglichen Respekt ablegen?

> Können Sie dadurch nicht verstehen, wenn Wähler sich der politischen Mitte entziehen und nach außen abwandern?

> Stellen Sie sich einmal die Frage, wie Sie als Betrogener reagieren ?

Glauben Sie mir, die über 6 Millionen Betrogenen mit ihren Angehörigen, werden diesen ungesetzlichen, vorsätzlichen Betrug bei den nächsten BT-Wahlen zu schätzen wissen.

Mit freundlichem Gruß
K. L.

Quelle: Mail an die Redaktion