Diskriminierung melden
Suchen:

Robert Koch-Institut zählt Corona-Infektionen nach eigenem Gusto

Foto: H.S.

15.09.2020 - von A. Neuhof

Volltreffer! Das bundesdeutsche Infektionsschutzgesetz definiert "Infektionen" in § 2 IfSG Link erheblich anders, als das Robert Koch -Institut und auch anders als die Weltgesundheitsorganisation. Darüber berichtet der Berliner Rechtsanwalt Ansgar Neuhof auf dem Blog achgut.

"Es beginnt mit einer Lüge. Seit Monaten, Woche für Woche, Tag für Tag. Immer, wenn das Robert-Koch-Institut (RKI) im „Täglichen Lagebericht zur Coronavirus-Krankheit (COVID-19)“ in großer Aufmachung gleich am Anfang die Fallzahlen bzw. die bestätigten Fälle von COVID-19 nebst Todeszahlen vermeldet.

255.366 Fälle sind es zum Beispiel am 10. September 2020, darunter angeblich (so wörtlich) „9.341 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen“.

Diese Zahlen sind falsch. ...

Ob ein Virus vermehrungsfähig ist und damit ein Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird durch die PCR-Tests jedoch nicht festgestellt. PCR-Tests können von ihrer Konzeption her nicht zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Virusmaterial
unterscheiden. ...

RKI und Gesundheitsbehörden berufen sich bei der Beibehaltung und Verschärfung von Maßnahmen häufig auf steigende Infektionszahlen (...). Derartig begründete Gefahrenprognosen sind wegen unzureichender bzw. fehlender Tatsachengrundlage hinfällig, darauf gegründete Maßnahmen rechtswidrig. Die tatsächliche oder angebliche Sorge um den
Gesundheitsschutz entbindet die Behörden nicht von ihrer Pflicht, das Gesetz zu beachten."
-------

Der erhellende Beitrag von Ansgar Neuhof vom 14.09.2020 im achgut-Blog unter: Link
Ob das eine Basis für Klagen von geschädigten Unternehmen und Privatpersonen gegen das RKI sein kann?
-------
Am Wochenende habe ich durch Zufall das Interview mit dem RA Prof. David Jungbluth vom 25.09.2020 (im Podcast von Wlad Jachtschenko gehört), der zwar einen anderen juristischen Hintergrund hat, aber ebenfalls darauf eingeht, dass es eine gebastelte Definitionssache ist, dieses geänderte Infektonsschutzgesetz, und dass ja der „legitime Zweck für die Maßnahmen“ doch bereits weggefallen sein dürfte, so heißt das wohl auf juristisch. Und wenn dann entsprechend „falsch gezählt wird“, haben wir den Schlamassel und die Menschen bekommen Angst, wo es wirklich nicht hilfreich sondern schädigend ist.
Podcast Nr. 167 unter: Link
G.S.

Quelle: achgut