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29.09.2020 - von Horst Gehring
Sollte nicht der neue FDP Generalsekretär, Volker Wissing, einmal Farbe bekennen? Die sogenannte "Einzelreparatur" der Großen Koalition konnte dieses Problem nicht lösen. Das Problem der kompletten bAV kann nur gelöst werden, indem diese Regelung als neuer Gesetzentwurf vorgelegt wird. Auch die Ungleichbehandlung der freiwillig Versicherten ist ein krasser Verstoß gegen geltendes Recht. Dieser Punkt ist in dieser Form nicht akzeptabel. So darf man mit dem Vertrauen von Millionen von Menschen nicht umgehen.
Wir sind uns sicherlich einig, dass sehr viele Arbeitnehmer es als ungerecht empfinden, dass durch die Neuregelung teilweise noch einmal Sozialversicherungsbeiträge bei der Auszahlung fällig werden, obwohl die Einzahlung aus bereits verbeitragten Lohnbestandteilen erfolgt ist. Vor 1999 war eine Zahlung aus dem Nettoentgelt im Rahmen der betrieblichen Alersvorsorge überhaupt nicht vorgesehen, so dass entsprechende Altverträge auch bei einem betrieblichen Bezug nur als private Kapitallebensversicherungsverträge abgeschlossen wurden. Allerdings werden sie bekanntlich seit 2004 als Versorgungsbezüge bewertet, die der vollen Beitragspflicht unterliegt.
siehe auch:
20.7. 2018: Direktversicherung: FDP, dringender Korrekturbedarf
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