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Direktversicherung: Wann werden zuviel gezahlte Beiträge verrechnet bzw. erstattet?

15.10.2020 - von Horst Gehring

"Etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland haben eine betriebliche Altersversorgung. Zuständig für die gesamte Angelegenheit und somit mit der Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung, ist die Bundesebene. Auch wenn Herr Spahn hierbei die politische Verantwortung trägt, fällt somit ein dunkler Schatten auf die Koalition. In einer Demokratie gibt es oft unterschiedliche Auffassungen über sozialpolitische Ziele und Wege zu ihrer Verwirklichung. Als ehemaliger Sozialrechtler und Nichtbetroffener des GMG erreichen mich fast täglich E-Mails von Betroffenen, die ihre Enttäuschung über die Freigrenze ab 2020 von zunächst 159,20 Euro zum Ausdruck bringen. Entsprechend groß ist die Empörung für viele Rentnerinnen und Rentner. Hunderttausende sehen sich in ihrem Vertrauen getäuscht. Diese Konstellation ist zudem wenig geeignet, für private Vorsorge im Alter zu werben."

Weiter schreibt Horst Gehring in seiner Mail an Ralph Brinkaus, Rolf Mützenich, Matthias Birkwald, Johannes Vogel und Markus Kurth:

"Mit Unverständnis nehme ich allerdings zur Kenntnis, dass ihre Fachpolitiker keine erzielten Kenntnisse auf Anfragen weiterleiten können, wann nun mit einer Verrechnung beziehungsweise Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge zu rechnen ist. Diese Unfähigkeit treibt eine Vielzahl von Betroffenen in die Hände von Rechtspopulisten. Senden Sie endlich einmal ein politisches Signal, denn sonst können wir uns die betriebliche Altersvorsorge abschminken. Im Gegensatz zu der Altersversorgung von Abgeordneten und Beamten kommt den Rentnerinnen und Rentner eine monatliche Entlastung in Höhe von 25,--Euro wie ein Hohn vor.

Ich werde die Entwicklung aufmerksam begleiten und würde es begrüßen, wenn auf Bundesebene endlich mal Bewegung käme. Man kann zwar einiges auf die Corona-Pandemie schieben, aber keine Verzögerung der Laufzeit von zurzeit zehn Monaten. Niemand kann bestreiten, dass mit diesen Vorschriften in der Kranken- und Pflegeversicherung das Ziel der Bundesregierung konterkariert wird, die betriebliche Altersversorgung auszubauen."


Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Horst Gehring