Diskriminierung melden
Suchen:

BGH: Bild-Zeitung durfte mit Fotos von G20-Verbrechern nach Zeugen suchen

H.S.

16.10.2020 - von Hanne Schweitzer

Bis zum Bundesgerichtshof hat sich die Bild-Zeitung hochgeklagt, um einen Persilschein für die Bebilderung ihrer Berichterstattung über die Randale in Hamburg während des Gipfeltreffens zu bekommen. Kein Gegenstand des Verfahrens war die Bezeichnung der auf insgesamt 13 Fotos im Blatt Abgebildeten als "G20-Verbrecher", bei denen es sich weder um die zum Gipfel eingeflogenen Politiker handelte, und auch keineswegs um den im Sommer 2017 noch in Hamburg regierenden Bürgermeister Scholz.

Im Urteil heißt es u.a.:
"Anlässlich des Treffens der Gruppe der zwanzig führenden Industrie-und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg (G20-Gipfel) fanden Demonstrationen mit erheblichen Ausschreitungen statt. Am 10. Juli 2017 veröffentlichte die Beklagte einen auf der Titelseite der Zeitungsausgabe unter "GESUCHT! Wer kennt diese G20-Verbrecher?" angekündigten Beitrag, in dem es heißt ZEUGEN GESUCHT! Bitte wenden Sie sich an die Polizei [...]" Insgesamt dreizehn den Text einrahmende Bilder zeigen Fotografien mit Personen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen. In Bildunterschriften werden die fotografisch dokumentierten Verhaltensweisen (überwiegend das Werfen von Gegenständen und die Entwendung von Waren aus Geschäften) kurz beschrieben und in manchen Fällen auch kommentiert. Teilweise sind Bildausschnitte mit den Köpfen dieser Personen zusätzlich vergrößert abgebildet. Darunter befinden sich folgende Aufnahmen der Klägerin, wobei es sich bei dieser auf dem großen Bild um die von hinten fotografierte, nicht vermummte Person in leicht gebückter Haltung und gesenktem Kopf, auf dem kleinen Bild -um die von vorne und schräg oben mit etwa zur Hälfte verdecktem Gesicht abgebildete Person handelt (im Folgenden: das Bild).
Das Ermittlungsverfahren gegen die Klägerin wurde gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt. ..."

Das Urteil unter: Link

Quelle: BHG