Foto: H.S.
15.10.2020
Großer Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf: “Heute bekam ein Bergmann Recht vor der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 111 Sa 799/19). Es stellte fest, dass die Kündigung des unter Tage arbeitenden Hauers rechtswidrig und damit unwirksam war. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das war das erste Urteil in der Berufungsinstanz der ca. 140 insgesamt klagenden Bergarbeiter des stillgelegten Bergwerks-Prosper Haniel. Der Rechtsanwalt des Klägers, Peter Weispfenning aus Gelsenkirchen kommentiert das Urteil so:„Dieses dürfte eine Signalwirkung für all die anstehenden weiteren Prozesse in der Berufungsinstanz haben! Die RAG hat ihr Versprechen, dass niemand ins Bergfreie fällt, krass gebrochen. Das Gericht hat jetzt festgestellt, dass die Kündigung rechtswidrig war und die Bergleute Recht haben! Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass nur wer kämpft, auch gewinnen kann!“ (…) Link
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