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Bürohilfskraft darf nicht älter als 24 (!!!) sein

06.02.2006 - von Name u. Adresse sind der Redaktion bekannt

Die folgende Stellenanzeige im Internet hat Arbeitssuchende mit Recht so sehr empört, dass sie uns gleich mehrfach gemeldet wurde:

Aktualisiert am: 06.02.2006
Erstellt am: 12.01.2006
Anforderungen: Kundenbetreuung per e-mail und Telefon; Internetgrund-kenntnisse erforderlich/allgemeine Bürotätigkeiten, Arbeitszeit flexibel: VZ/TZ; schriftliche Bewerbung mit Lichtbild erwünscht;

Nur Bewerber/innen bis 24 Jahre!

Qualifikationsstufe: Fachkräfte oder Kräfte mit Fachkenntnissen mit oder ohne Berufserfahrung
Bewerbungsart: Nur schriftliche Bewerbungen z.Hd. des Ansprechpartners
Betriebsart: Werbemittelverbreitung und Werbevermittlung
Arbeitszeit: Vollzeit Teilzeit flexibel n. Absprache
Gehalt/Lohn: n.Vereinb.
Frei: sofort
Befristet: nein
Alter: -24
Arbeitsort: Saarbrücken

Berufsklasse: Bürohilfskräfte
Beruf/Tätigkeit: Bürohilfskraft
BKZ: 7840101
ID/Chiffre: 55501 120106 79049

Quelle: saarland.opusforum.org:

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