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SPD: Altersdiskriminierung bei Fahrerlaubnis VERHINDERN

Foto: H.S.

04.12.2023 - von SPD Fraktion

Der Entwurf der EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass bei einer Fahrerlaubnisverlängerung ab dem 70. Lebensjahr alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung vorgelegt oder eine ärztliche Untersuchung absolviert werden muss. Bei vielen älteren Autofahrern sorgen die aktuellen Vorschläge für große Verunsicherung.

Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin:

„Wir stellen uns an die Seite der Seniorinnen und Senioren und sprechen uns gegen die EU-Pläne aus. Aus unserer Sicht ist die aktuelle Rechtslage vollkommen ausreichend. Schon jetzt kann jeder Person, die wegen körperlicher Einschränkungen nicht vollständig fahrtauglich ist, eine Beschränkung für Autofahrten auferlegt werden. Auch ein Führerscheinentzug ist bei besonders schweren geistigen oder körperlichen Ausfallerscheinungen möglich. Altersbedingte Extra-Pflichten lehnen wir deshalb ab. Mit uns wird es diese Form von Altersdiskriminierung nicht geben.“

Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Das Bewusstsein für Verkehrssicherheit muss generationsübergreifend gesteigert werden. So ist die Zahl der alkoholbedingten Unfälle im vergangenen Jahr stark angestiegen. Aktuelle Studien weisen zudem ein deutlich erhöhtes Aggressionspotential im Straßenverkehr aus. Es ist wichtig, dass die Menschen häufiger in ihrem Alltag spielerisch-informativ mit dem Thema Verkehrssicherheit in Berührung kommen: bei Verkehrssicherheitstagen oder -aktionen. Auch über finanzielle Anreize bei der Kfz-Haftpflichtversicherung lohnt es sich nachzudenken, etwa über Fahrsicherheitstrainings und Begleitfahrten. Wir setzen bei der Verkehrssicherheit auf Motivation und Prävention.“

Stand:
22.11.2023
Legislatur:
20. Wahlperiode
PM-Nummer:
235
Arbeitsgruppen:
Verkehr
Abgeordnete:
Isabel Cademartori, Mathias Stein
Themen:
Verkehr

Quelle: Pressemitteilung SPD Bundestagsfraktion, 22.11.2023