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Altersdiskriminierung von RentnerInnen beim Zuverdienst

30.03.2021

Ältere Leute mit niedrigen Renten erhalten häufig Grundsicherung im Alter. Etliche von ihnen müssen oder wollen sich Geld dazu verdienen. Dann dürfen sie von ihrem Verdienst aber viel weniger behalten als die EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II in der gleichen Situation. Das Bundessozialgericht hat diese Praxis 2018 bestätigt. Geändert hat sich seitdem NICHTS!

Quelle: VDK, https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/sozialrecht/74889/hoehere_abzuege_vom_nebenjob_fuer_rentner_in_der_grundsicherung