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Was stimmt denn nun von den Zahlen der Rentenversicherung ?

Foto: H.S.

12.08.2021 - von B. Pieper

Sehr geehrter Herr Muetzenich!
In einer Pressemitteilung der DRV Bund v. 27.06.2019 steht (einkopiert): "... Buntenbach forderte abschliessend, dass Leistungen der Rentenversicherung, die wie die Muetterrente nicht auf Beitraegen beruhen, vollstaendig aus Steuermitteln zu finanzieren seien. Juengste Berechnungen haetten gezeigt, dass derzeit eine jaehrliche Unterdeckung nicht beitragsgedeckter Leistungen durch den Bund in Hoehe von 30 Milliarden Euro bestehe ...": Link

Am 23.01.2020 wurde gemeldet, dass ein Rekord-Ueberschuss beim Bund fuer 2019 in Hoehe von 13,5 Milliarden Euro erzielt worden waere: Link

Meine Fragen:
1. Wieso fand die Pressemitteilung der DRV Bund in den gängigen Nachrichten keinen Eingang?

2. Wer verbreitet hier eigentlich "Fake News" - die DRV Bund oder die Bundesregierung? Oder gibt es eine "andere Erklärung"?

Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Pieper

Diese Fragen habe ich gestern über abgeordnetenwatch.de nicht nur an Herrn Mützenich (SPD) sondern ebenfalls auch an Frau Baerbock (Die Grünen), Herrn Vogel (FDP), Herrn Weiß (CDU), Herrn Birkwald (Die Linke) und Frau Schielke-Ziesing (AfD) gestellt!
Link

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Antwort von Frau Baeerbock, Buendins 90/Die Gruenen
vielen Dank fuerr Ihre Nachricht.

Es ist richtig, dass derzeit ein Teil der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, denen keine Rentenbeitraege gegenueberstehen, nicht vollstaendig ueber Steuermittel finanziert wird. Die von Ihnen angesprochene Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Problem hat damals durchaus ein Presseecho hervorgerufen. Die Gruene Bundestagsfraktion hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder dafuer eingesetzt, dass sich der Bund staerker als bisher an diesen sogenannten versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse beteiligt. Es kann nicht sein, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Muetterrente einseitig zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Eine korrekte Finanzierung waere ein wichtiger Schritt zur dringend notwendigen Stabilisierung der Rentenfinanzen, damit das gesetzliche Rentenniveau dauerhaft stabil gehalten werden kann.

Mehr Informationen finden Sie hier: Link

Antwort von Herrn Mützenich, SPD, am 3.5.2021

Sehr geehrter Herr Pieper,
haben Sie vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

Da wir in einem demokratischen Staat leben, in welchem weder Regierungen noch Parteien Einfluss auf die Veröffentlichungen von Pressemitteilungen haben, kann ich Ihnen Frage 1 nicht beantworten.

Bei Frage 2 sehe ich keinen Widerspruch. Es handelt sich bei der einen Meldung um den Haushaltsüberschuss des Bundes und bei der anderen Meldung um die Frage der Finanzierung der Leistungen der Rentenkasse. Der Meldung des DRV koenn Sie entnehmen, dass auch diese mit einem finanziellen Ueberschuss das Jahr 2018 abschliessen konnte.

Zu den Leistungen der Rentenversicherung gilt nicht nur die klassische Rente, die man nach Erwerbsarbeit erhaelt, sondern auch die genannte M?tterrente, Witwen- und Waisenrente, Erwerbsminderungsrente oder Reha-Massnahmen, um nur einige Leistungen zu nennen. Wir als SPD-Fraktion sind der Meinung, dass diese Leistungen eine gesamtstaatliche Aufgabe sind und daher aus Steuermitteln finanziert werden müssen und sind da auf der Linie von Frau Buntenbach von der DRV.

Gerade bei der Mütterrente haben wir dies von Anfang an gefordert. Die Union war leider anderer Meinung, aber es ist der SPD gelungen, die Mütterrente zum Teil aus Steuermitteln zu finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich
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Anmerkung zur Antwort von Herrn Mützenich:

Herr Mützenich zählt auf, welche Leistungen eigentlich gesellschaftlich erbracht werden müssen, aber er verliert kein Wort darüber, warum seine Partei, die SPD, bisher nicht in der Lage oder Willens war, diese Ansprüche zu realisieren. Woran hat es denn gelegen? Die SPD ist seit etlichen Jahren Regierungspartei! H.S.

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Antwort von Frau Schielke-Ziesing, AfD, vom 15.5.2021

Sehr geehrter Herr Pieper,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email, in der Sie den Umstand aufgreifen, dass die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich Jahr für Jahr Milliardenbeträge aus Beitragsmitteln für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“ verwendet, mit steigender Tendenz. Für das laufende Jahr sind das mindestens 34 Milliarden Euro. Es handelt sich dabei um Leistungen, wie z.B. die Mütterrente, Rente mit 63, Fremdrenten etc., über deren gesellschaftlichen Wert man durchaus diskutieren könnte, für die allerdings niemals Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Auf Dauer kommt es so zu einer finanziellen Schieflage und zur Aushöhlung des Versicherungsprinzips.

Sie fragen nun, warum dieser Umstand medial so gut wie nie aufgegriffen und thematisiert wird. Natürlich kann ich diese – durchaus berechtigte – Frage nicht für die Medien beantworten, ich habe allerdings einen Verdacht: Denn als rentenpolitische Sprecherin der AfD habe ich rund drei Jahre viel Zeit und Arbeit investieren müssen, um von der Bundesregierung das Zugeständnis zu erhalten, dass es so etwas wie „versicherungsfremde Leistungen“ überhaupt gibt. Bis heute werden verlässliche Zahlen über die Höhe der dadurch entstehenden Unterdeckung seitens der Bundesregierung nicht erfasst, nach dem Motto: Was ich nicht erfasse, darüber muss ich keine Rechenschaft ablegen.

Wir als AfD haben uns daher einmal die Mühe gemacht, die Beträge, die der Rentenversicherung systematisch entzogen wurden auf Basis der zugänglichen Daten der DRV seit 1957 zusammenzufassen und kommen auf eine Summe von schwindelerregenden 900 Milliarden Euro. Dass die Bundesregierung wenig Interesse daran hat, diesen Skandal öffentlich zu machen ist sicher kein Wunder, immerhin sind diese Zahlen das Ergebnis politischer Misswirtschaft vieler Jahrzehnte. Über die Ursache für den wohlwollenden Mantel des Schweigens der Medien möchte ich lieber nicht spekulieren. Allerdings würde ich Ihre Fragen noch um eine weitere ergänzen: Warum hat die DRV selbst dieses Problem so lange ignoriert und geht erst jetzt, anscheinend unter dem zunehmenden finanziellen Druck, den Weg an die Öffentlichkeit? Vielleicht mussten erst die Rentner selbst aktiv werden (z.B. über den „Seniorenaufstand“), um den Raubbau an unserem Rentensystem aufzudecken. In der Tat kein gutes Zeichen für unsere Rentenpolitik!

Herzliche Grüße
Ulrike Schielke-Ziesing

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Anmerkung zur Antwort von Frau Schielke-Ziesing
1. Die rentenpolitische Sprecherin der AfD macht sich nicht mal die Mühe, die Quelle ihrer Antwort offen zu legen. Sie und ihre Partei schmücken sich mit fremden Federn, denn "Mühe" haben sie sich mit ihrer Antwort nicht gemacht. Es ist einzig und allein der Beharrlichkeit von Otto Teufel, dem heutigen Ehrenvorsitzenden der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. zu verdanken, dass die Öffentlichkeit seit Jahrzehnten kontinuierlich über die Unsummen der versicherungsfremden Leistungen informiert wird, die aus der Rentenversicherung und nicht aus Steuermitteln finanziert werden. Deren Umfang wurde und wird durch die sogenannten Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung nicht annähernd gedeckt.

2. Die rentenpolitische Sprecherin der AfD nennt eine veraltete Zahl. Sie hat sogar die Mühe gescheut, die von der ADG aktualisierte Summe der versicherungsfremden Leistungen festzustellen. Dazu muss man wissen: die Teufeltabelle wurde im April 2021 auf den neuesten Stand gebracht. Siehe dazu Aktion demokratische Gemeinschaft e.V. unter: „Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung“ Link H.S.

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Antwort von Herrn Vogel, FDP, vom 27.5.2021

Sehr geehrter Herr Pieper,
haben Sie vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Fragen an mich wenden.

Keine der von Ihnen zitierten Quellen verbreitet „Fake News“. Das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass die Höhe der erworbenen Rentenansprüche auf den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen beruhen. Darüber hinaus gibt es Leistungen – wie die Mütterrente – für die keine Beiträge gezahlt wurden und die stattdessen Teil der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung sind. Solche Leistungen, auch versicherungsfremde Leistungen genannt, müssen dementsprechend eigentlich durch Steuermittel finanziert werden. Bei der Mütterrente hat die Bundesregierung jedoch eine Finanzierung aus Beitragsmitteln gewählt, was wir Freie Demokraten bereits seit Langem kritisieren.

Die gesetzliche Rentenversicherung erhält regulär einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln, um Schwankungen bei den Beitragsmitteln und zusätzliche Leistungen abzudecken. Wenn Frau Buntenbach nun kritisiert, dass die Leistungen der Mütterrente nicht ausreichend durch den Bundeszuschuss in die Deutsche Rentenversicherung gedeckt sind, dann liegt das daran, dass nicht genügend Mittel für die Mütterrente bereitgestellt wurden. Dies ist unabhängig von der Entwicklung des Gesamthaushalts und des Abflusses der Haushaltsmittel. Ihr Kritikpunkt ist nicht, dass der Bundeshaushalt allgemein zu klein ist, sondern dass für die gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreichend Steuermittel zur Verfügung gestellt werden, um bspw. die Kosten, die ihr durch die Mütterrente entstehen, dauerhaft zu finanzieren ohne dadurch zur Beitragserhöhungen kommen zu müssen.

Weitere Informationen zum Bundeshaushalt können Sie hier finden: Link .

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Vogel

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Anmerkung zur Antwort von Herrn Vogel:
Das Finanzministerium hätte keinen Steuerüberschuss i.H.v. 13,5 Mrd vermelden können, wenn ein korrekter Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden wäre! B.P.

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Antwort von Herrn Birkwald, Die LINKE, vom 23.6.2021

Sehr geehrter Herr Pieper,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 29. April, die ich gerne beantworte und bei deren zeitnaher Übermittlung es technische Probleme gab. Entschuldigen Sie also die lange Wartezeit.

Die Kritik von Annelie Buntenbach in ihrer damaligen Funktion als alternierender Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund steht in keinem direkten Widerspruch zur aktuell (noch) guten Kassenlage der Rentenversicherung. Aktuell geht die DRV davon aus, dass Rentenansprüche, für deren Erwerb weder von den Versicherten oder ihren Arbeitgebern noch von Dritten den Anwartschaften adäquate Beiträge entrichtet wurden, je nach Abgrenzung derzeit bis zu 40 Prozent der gesamten Rentenausgaben ausmachen. Nicht nur DIE LINKE im Bundestag, sondern auch Gewerkschaften und Sozialverbände fordern seit Langem - und aktuell bezogen auf die sogenannte „Mütterrente“ oder die extrem hohen Verwaltungskosten bei der sogenannten "Grundrente" - immer wieder, dass für diese, in vielen Fällen sozialpolitisch wichtigen, Rentenausgaben ausreichend Steuermittel in Form der Bundeszuschüsse bereitgestellt werden mögen (Drucksache 18/1497 und Drucksache 19/20736 ).

Während man in der Vergangenheit durchaus den Vorwurf begründen konnte, dass die Rentenkasse „geplündert“ wurde und damit die Spielräume für Leistungsverbesserungen erheblich eingeschränkt wurden, ist die aktuelle Situation etwas differenzierter zu betrachten. Bei der Debatte um die sogenannte „Mütterrente“ war es noch so, dass die Union - und hier vor allem die CSU - diese Leistung unbedingt ausweiten wollte, sich aber einer Steuerfinanzierung verweigerte und damit Kürzungen bei anderen Leistungen in Kauf nahm bzw. für Verbesserungen zum Beispiel bei den Erwerbsminderungsrenten angeblich kein Geld mehr da gewesen sein sollte. SPD, Gewerkschaften, die Deutsche Rentenversicherung und DIE LINKE aber forderten immer wieder einen höheren Steuerzuschuss ein. Bei der sogenannten „Grundrente“ lag die Situation etwas anders. Es gab von vornherein die Zusage, die Kosten aus Steuermitteln gegenzufinanzieren und so wurde im Gesetz auch festgeschrieben, dass im Jahr 2021 der Bundeszuschuss um 1,3 Milliarden und in den Folgejahren um 1,4 Milliarden Euro erhöht werden wird. Strittig ist nur, inwieweit dies den echten Kosten der sogenannten „Grundrente“ entspricht. Wir LINKEN haben deshalb in unserem oben genannten Änderungsantrag gefordert, dass die Kosten nicht über einen pauschalen Betrag, sondern vollständig erstattet werden mögen!

Eine sehr gute Beitragsentwicklung in den vergangenen Jahren und eine sozialpolitisch problematische Kürzung der Rentenausgaben haben dazu geführt, dass diese Finanzierungslücke sich NOCH nicht in der Kassenlage der Rentenversicherung niederschlägt. Sie ist nach dem Einbruch in der Zeit nach der Wiedervereinigung seit 2005 von 1,7 Milliarden Euro auf aktuell 34 Milliarden Euro angestiegen. Und das, obwohl der Beitragssatz mit 18,6 Prozent der niedrigste seit 25 Jahren ist! Auch im Jahr 2020 sind die Einnahmen nicht eingebrochen - trotz Wirtschaftskrise. Das liegt daran, dass die Beiträge der Bundesagentur für Arbeit an die Rentenversicherung aufgrund der Kurzarbeit und des Arbeitslosengeldes I massiv gestiegen sind. Auch das Verhältnis steuerfinanzierter Bundeszuschüsse (Bundeszuschuss und zusätzlicher Bundeszuschuss) zu den Beitragseinnahmen ist seit den 90er Jahren erstaunlich stabil geblieben. Es liegt bei knapp 30 Prozent. Im Jahr 2021 leistet der Bund Bundeszuschüsse in Höhe von 79 Milliarden Euro, dazu kommen aber nochmal 17 Milliarden Beiträge für die Kindererziehungszeiten und weitere Bundesmittel. Insgesamt belaufen sich die Bundeszuschüsse inklusive Erstattungen auf 97,4 Milliarden Euro.

Sie finden diese Zahlen aus dem aktuellen Bundeshaushalt hier Link und hier finden Sie eine genaue Auflistung und Beschreibung der einzelnen Bundesmittel Link

Modellrechnungen, die von einer noch unsicheren wirtschaftlichen Erholung in diesem Jahr ausgehen, zeigen aber auch, dass sich in den kommenden Jahren die Rentenkasse massiv leeren wird. In diesem Jahr könnte demnach die Nachhaltigkeitsrücklage auf 28 Milliarden zurückgehen und dann bis 2024 auf acht Milliarden Euro absinken. Erst ab 2024 würde eine Beitragssatzerhöhung - und damit auch eine Ausweitung der Bundeszuschüsse - die Rentenkasse wieder stabilisieren.

Sie finden die offiziellen Zahlen der DRV dazu hier Link unter " Mittelfristige Finanzentwicklung".

Von daher besteht aus rein finanzieller Sicht aktuell zwar kein Anlass für eine große Debatte um eine geplünderte oder gar eine leere Rentenkasse. Außerdem ist die Frage, was beitragsfinanziert werden sollte und was steuerfinanziert, gar nicht so einfach zu beantworten. Als Beispiel kann man die Umrechnung der Ostlöhne anführen (Kosten 2017: 29 Mrd. Euro) oder auch die Hinterbliebenenrenten (Kosten: 13,5 Mrd. Euro), die nicht auf eigenen Beiträgen beruhen und die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage, die Stand März 2021 noch 34 Milliarden Euro beträgt.

Aber nichts desto trotz muss die Politik jetzt endlich für eine sichere Zukunft der gesetzlichen Rente handeln.

Höhere Leistungen für Alle – also eine Anhebung des Rentenniveaus – wären, so meine und unsere Position, mit einem moderaten Beitragssatzanstieg und einer Beseitigung der gröbsten Fehlfinanzierungen gut finanzierbar. Diesen Weg zu verfolgen, erscheint mir strategisch sinnvoller, als jetzt zu fordern, riesige Summen an versicherungsfremden Leistungen über Steuererhöhungen zu finanzieren, was eher unrealistisch erscheint. Außerdem würden wir durch eine scharfe Politisierung der “versicherungsfremden Leistungen“ auch Gefahr laufen, dass viele dieser sozialpolitisch sinnvollen Leistungen dann in Zeiten knapper Kassen hinterfragt werden würden. Anstatt Steuergelder locker zu machen, drohten dann eher Kürzungen. Also haben wir LINKEN uns für den umgekehrten Weg entschieden: Erst zu formulieren, was wir unter eine lebensstandardsichernden, armutsfesten und solidarischen, guten Rente verstehen und dann Vorschläge für ihre Finanzierung zu machen, die sich nicht auf ein Zurückfordern alter Fehler beschränkt, sondern einen stabilen Beitragssatzpfad und entsprechende Steuermittel ausgewogen ins Gleichgewicht bringt.

Dazu kommt, dass aktuell bis 2025 eine Beitragssatzgarantie gilt und damit der Beitragssatz nicht über 18,6 Prozent steigen soll. Gleichzeitig hat sich der Bund verpflichtet, im Falle einer Unterdeckung der Rentenkasse, Steuermittel zuschießen. Konkret: Bis zum Jahr 2025 wird das Rentenniveau vor Steuern nach neuer Definition auf mindestens 48 Prozent und der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auf mindestens 18,6 Prozent stabilisiert und auf höchstens 20 Prozent begrenzt.

Für die Jahre 2022 bis 2025 sind deshalb Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung in Höhe von vier Mal 500 Millionen Euro (plus Dynamisierung analog zum allgemeinen Bundeszuschuss) gesetzlich fixiert. Zudem steigen die Beiträge für Kindererziehungszeiten und der allgemeine Bundeszuschuss, da deren Fortschreibung mit der Veränderung des Beitragssatzes verknüpft ist.

Außerdem wurde gesetzlich festgeschrieben, dass der zusätzliche Bundeszuschuss gegebenenfalls um den Betrag angehoben wird, der notwendig ist, um bei einem Beitragssatz von 20 Prozent die Mindestnachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben zu eigenen Lasten zu gewährleisten („Beitragssatzgarantie“).

Kurz zusammengefasst: Ich nehme die Debatte um versicherungsfremde Leistungen sehr ernst, gehe hier aber nicht mit Maximalforderungen, sondern mit radikalen und gleichzeitig realistischen Finanzierungsvorschlägen in die Debatte.

Genau jetzt wäre die Zeit für eine außerordentliche Rentenerhöhung um das zur Zeit künstlich hochgerechnete Rentenniveau in den kommenden Jahren schrittweise wieder auf 53 Prozent anzuheben und die angekündigte Nullrunde bei den Renten zu verhindern. Die Riesterrente ist gescheitert, der Ausbau der Betriebsrenten stockt. Das bedeutet: Wir müssen jetzt die Gesetzliche Rente ausbauen. Sie muss wieder den Lebensstandard sichern und vor Altersarmut schützen. Wir LINKEN schlagen vor, die finanziellen Spielräume sofort für eine außerordentliche Rentenerhöhung zu nutzen.

Die Anhebung des Rentenniveaus um einen Prozentpunkt würde statt einer Nullrunde eine Rentenerhöhung um zwei Prozent bedeuten. Die notwendigen Beitragseinnahmen von 6,5 Milliarden Euro wäre nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung mit einer moderaten Beitragssatzerhöhung um 0,4 Prozentpunkte finanzierbar. Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss würde um 1,1 Milliarden Euro steigen. Dazu müsste nur die für das kommende Jahr geplante Erhöhung des Verteidigungshaushaltes um 2,4 Milliarden Euro gestrichen werden.

Die Bundesregierung verschweigt, dass sie 2021 und in den Folgejahren das Rentenniveau künstlich hochrechnet. Darauf haben der DGB und der renommierte Sozialexperte Johannes Steffen in ihren Stellungnahmen deutlich hingewiesen. Ohne den Revisionseffekt der beitragspflichtigen Entgelten betrüge das Rentenniveau derzeit nämlich lediglich 48,3 Prozent. Dann müssten durchschnittlich verdienende Beschäftigte und ihre Chefinnnen bzw. Chefs im Durchschnitt nur 34,26 Euro mehr im Monat Rentenbeitrag zahlen, um ein Rentenniveau von 53 Prozent zu finanzieren. Viele Beschäftigte könnten dann auf ihre Riesterbeiträge von vier Prozent ihres Bruttoeinkommens verzichten. Unterm Strich hätten sie mit 53 Prozent Rentenniveau und ohne Riestervertrag rund 90 Euro im Monat mehr in der Tasche. Ihre Renten wären nach 45 Beitragsjahren nach aktuellen Zahlen auch um 133 Euro netto höher!

Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben.
Für Rückfragen steht Ihnen mein Berliner Büro gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Matthias W. Birkwald MdB
Logo für Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz von abgeordnetenwatch.de

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Anmerkung zur Antwort von Herrn Birkwald:
Herr Birkwald kennt die Materie und kann sie vermitteln! Die Direktversicherten lässt er aber im Regen stehen, um mit seinen Vorschlägen die Regierungsbereitschaft und -fähigkeit der Linken zu unterstreichen.

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Antworten von Frau Baerbock (Die Grünen) und Herrn Weiß (CDU) stehen am 28. Juni 2021 noch immer aus.

Quelle: Abgeordnetenwatch.de