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Berliner Krankenhausbewegung: Sitzstreik / Soli-Erklärung der GEW / Resolution von ver.di

23.08.2021 - von diverse

??????Sitzstreik vor der Vivantes Zentrale - Wir gehen nicht bevor die Vivantes Geschäftsführung die einstweilige Verfügung zurück gezogen hat.??????

????Aroser Allee 72-76

+++ Alle herkommen +++ Wir stehen zusammen +++ Ruft eure Kolleg*innen und Freund*innen an. +++

Gerade hat die Vivantes Geschäftsführung eine einstweilige Verfügung gegen den Streik der Kolleg*innen der Vivantes Mutter erwirkt. Als wäre das Vorgehen gegen den Streik bei den Vivantes Töchtern nicht schon beschämend genug gewesen. ????????????

Aber ihr lasst euch euer Streikrecht nicht nehmen. Die Charité, Vivantes & Vivantes Töchter stehen zusammen und die Kolleg*innen haben gerade entscheiden vor der Vivantes Zentrale zu bleiben bis die einstweilige Verfügung zurück genommen wurde. ????????????

Die Politik muss sich jetzt nach ihren Lippenkenntnissen hinter euch stellen und durchsetzen, dass die einstweilige Verfügung zurück genommen wird. Wir haben die Spitzenkandidat*innen von SPD, Linke, Grüne und CDU aufgefordert, hier zu bleiben bis unser Streikrecht wieder hergestellt ist!

Kommt jetzt zur Aroser Allee.

Ruft eure Kolleg*innen und Freund*innen an.

Charité, Vivantes und Vivantes Toechter stehen zusammen, weil es geht um verdammt viel!
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Aktuelle Info: Die Streikenden werden den Sitzstreik bald zum Tempelhofer Hafen verlagern, um dort das Sommerfest der SPD zu besuchen. Ab 18:30 Uhr wollen sie da sein.
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Hände weg vom Streikrecht!
Die GEW BERLIN erklärt sich solidarisch mit dem Streik bei Charité und Vivantes.


Die Pflegekräfte von Charité und Vivantes und die Beschäftigten der Tochterunternehmen von Vivantes führen einen Arbeitskampf, der große Bedeutung für die öffentliche Daseinsvorsorge in unserer Stadt hat. Die Beschäftigten kämpfen für Entlastung durch eine tarifliche Personalbemessung in der Pflege und für gleiches Geld für gleiche Arbeit bei den Tochterunternehmen.

Letzte Woche ist ein 100-Tage-Ultimatum der Krankenhausbewegung abgelaufen. Seit heute, dem 23. August, stehen die Pflegekräfte im Warnstreik. Eine Streikbeteiligung der Beschäftigten der Tochterunternehmen wurde in letzter Minute durch eine einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts unterbunden. Heute legte die Geschäftsführung von Vivantes nach und erwirkte auch gegen die Pflegekräfte eine einstweilige Verfügung.

Das Arbeitsgericht meint, dass der Streik Patient*innen gefährden würde, weil es keine Notdienstvereinbarung gibt. Diese gibt es aber nur deshalb nicht, weil sich Vivantes und auch die Charité weigern, eine Notdienstvereinbarung zu unterschreiben, die das Streikrecht der Beschäftigten wahren würde. Sie wollen einen Notdienst, bei dem auf vielen Stationen mehr Personal arbeiten würde als im Normalfall.

Das ist ein Angriff auf das Streikrecht! Es muss auch an Krankenhäusern möglich sein, das grundgesetzlich geschützte Streikrecht wahrzunehmen.
Die GEW BERLIN fordert den Senat auf, eine Gesellschafterweisung an das landeseigene Unternehmen Vivantes zu geben: das Streikrecht muss garantiert werden, die einstweiligen Verfügungen müssen zurückgenommen werden.
Berlin, 23.8.2021, einstimmig beschlossen vom GEW Berlin Landesvorstand

Twitteraccount: Link

Resolution zum Streikrecht bei Vivantes
Der Landesbezirksvorstand von ver.di Berlin-Brandenburg verurteilt die Maßnahmen der Geschäftsleitung der Vivantes GmbH.
Der rot-rot-grüne Senat ist verpflichtet,sofort das Recht auf Streik wiederherzustellen. Wir sehen darin einen Angriff auf unser elementares Recht, das Recht auf Streik!
Der Senat macht sich sonst mitverantwortlich für das Handeln der Geschäftsführungen.
Wir fordern den Berliner Senat auf, eine Gesellschafteranordnung zu erlassen.

Der ver.di Landesbezirksvorstand ist entsetzt. In allen Bereichen des öffentlichen Dienstes geht es um wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge. ver.di hat in allen Bereichen immer verantwortungsvoll Notdienstvereinbarungen angeboten. Es kann aber nicht sein, dass Arbeitgeber vor Gericht erfolgreich sind, die sich konstruktiven Notdienstvereinbarungen verweigern. Damit könnte der Arbeitgeber diktieren, ob er Forderungen mit Hilfe des Streikrechts unterstützen kann oder nicht.

Dies ist ein elementarer Angriff auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht. Das ist, insbesondere verursacht durch ein öffentliches Unternehmen, in keiner Weise akzeptabel.

Der Landesbezirksvorstand unterstützt die Beschäftigten von Charité und Vivantes und ruft alle Kolleg*innen dazu auf, gemeinsam das Streikrecht, wo immer möglich, zu verteidigen.
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Streik im Krankenhaus Neuquen, Argentinien bei Labournet.TV unter: Link

Quelle: Berliner Krankenhausbewegung