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Nicht beitragsgedeckte Leistungen der Rentenversicherung - ein Geheimnis?!

Foto: H.S.

13.10.2021 - von F.-W. Meissner

Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung einer verbindlichen Definition zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (19/32626) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32439). Darin verweist sie zur Begründung auf ihre Antwort vom Juni dieses Jahres (19/30818) auf eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Darin hatte die Bundesregierung unter anderem ausgeführt, dass es zu von der Fraktion genannten und weiteren Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung keine allgemein gültige Definition gebe, ob diese als „beitragsgedeckt“ oder „nicht beitragsgedeckt“ anzusehen sind. Grund hierfür sei, „dass die getrennte Ausweisung von ,nicht beitragsgedeckten Leistungen in der Rentenversicherung weder möglich noch sinnvoll ist“.

Da staunt der Laie und die Fachfrau wundert sich. Die nächste Anfrage müsste lauten:
"WARUM die getrennte Ausweisung von ,nicht beitragsgedeckten Leistungen` in der Rentenversicherung weder möglich noch sinnvoll ist"

Schade nur, dass sich - außer uns, der Aktion demokratische Gemeinschaft, - nur die AfD dafür interessiert.


Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich-W. Meissner

Quelle: hib/STO