29.05.2006 - von Name und Adresse ist der Redaktion bekannt
Rentnerin bekommt ihr Geld nicht zurück
Einer 79jährige Rentnerin wurde in einem Urteil des Landgerichts Freiburg vom 12.01.2005 das ihr durch Missbrauch von Kontovollmachten unterschlagene Geld in Höhe vom ca. 41.000 Euro zugesprochen.
Bis zum heutigen Tag hat sie davon aber nur ca. 1.200 Euro zurückerhalten.
Vom Rest ist angeblich nichts mehr zu holen. Die wegen Unterschalgung verurteilte Frau hat einen Offenbarungseid abgelegt und gilt als sehr verarmt, obwohl sie ein Solarium mit Fußpflegestudio betreibt und mit ihrer Tochter zusammen im Laufe des Prozesses ein Haus gebaut hat.
Inzwischen wurde Strafanzeige gegen die besagte Frau und ihren Ehemann gestellt, desweiteren läuft ein Ermittlungsverfahren gegen beide wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung von der Staatsanwaltschaft Freiburg.
Für Frau M. ist dieses langwierige Hinziehen der Bezahlung umso bitterer, weil dieses Geld ihre ganze Altersvorsorge war, und sie nun mit ihrer spärlichen Rente kaum über die Runden kommt. Zudem ist sie gesundheitlich sehr angeschlagen. Sie ist jetzt 79 Jahre alt und braucht das Geld jetzt und nicht erst in ein paar Jahren.
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