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Sparkasse prüft Zurechnungsfähigkeit älterer Kunden

30.05.2006 - von Hanne Schweitzer

Frau R. erhält einen Anruf der Sparkasse Leverkusen, wo sie seit 50 Jahren Kundin ist. Sie hat vor Jahren eine Hypothek auf ihre Wohnung aufgenommen, die im nächsten Jahr zurückgezahlt sein wird.

Die Filialleiterin fordert sie auf vorbeizukommen, um einen Zettel zu unterschreiben.
Als Frau R. in der Spraksse ist, druckst die Filialleiterin rum und legt ihr dann den Zettel vor. Darauf steht, dass Frau R. diese Hypothek aufgenommen hat.

Frau R. ist verwundert und erstaunt. Sie sagt: "Ich weiß das, und Sie wissen das, warum soll ich das also nochmal unterschreiben?"

Die Filialleiterin windet sich vor Verlegenheit und sagt dann, das sei eine Anordnung von OBEN. Sie solle dazu dienen, die Geschäftsfähigkeit zu überprüfen.

Frau R. ist 78 Jahre alt. Uns ist kein Fall bekannt, bei dem eine 38Jährige Kundin der Sparkasse Ihre Geschäftsfähigkeit hätte überprüfen lassen müssen.

Quelle: Nachricht an das Büro gegen Altersdiskriminierung

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