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SvD will Seniorenvertretung in Berliner Bezirken stärken

Foto: H.S.

08.12.2023 - von Gitta Düperthal

Interessenvertretung ist erforderlich«
Gespräch mit Ursula Engelen-Kefer

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD sieht eine Novellierung des Berliner Mitwirkungsgesetzes für Senioren vor. Der Sozialverband Deutschland, SoVD, fordert, deren Vertretungen in den Bezirken zu stärken. Warum ist das erforderlich?

Das Land Berlin hatte 2006 erstmals ein Gesetz eingeführt, das dort offiziell die Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben stärken soll. In Berlin wurde es zuletzt 2016 novelliert. Laut Koalitionsvertrag muss es nun auf der Grundlage einer Evaluation erneut geprüft und novelliert werden. Weil das Problem einer relativ geringen Beteiligung an Wahlen für die Vertretungen besteht, muss das Gesetz verändert werden. Die Vertretungen müssen sich in die Bezirke mit den Forderungen nach Teilhabe entsprechend einbringen können. Wir vom SoVD sind alarmiert, weil aus der zuständigen Senatsverwaltung von Cansel Kiziltepe Hinweise kamen, dass man Seniorenbeiräte einrichten will. Das wollen wir verhindern, weil dann die Mitglieder benannt werden. Wir aber wollen die demokratischen Wahlen stärken. Es geht um die Rechte von Menschen im Seniorenalter, das auf 60 plus festgelegt ist.

Warum sind diese Vertretungen relevant? Welche gesellschaftlichen Veränderungen konnten sie bislang erreichen, etwa in bezug auf Altersdiskriminierung?
Bislang leider zu wenige! Die Evaluation aber verdeutlicht, dass es bislang keine verbrieften Rechte gibt, um ihre Interessen in den Ausschüssen so einbringen zu können, damit sie bis zum Senat gelangen. Wenn ich es mal flapsig sagen darf: Hierfür erfordert es kollektives Betteln. Sie müssten Rederecht haben, in allen Bezirken Berlins.

Wofür zum Beispiel?

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Quelle: Junge Welt, 7.12.2023