21.07.2006 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt
Der Hessische Reit- und Fahrverband hat in seiner Funktion als Landesverband eine Altershöchstgrenze für Turnierrichter und Parcoursbauer in seinen besonderen Bestimmungen unter Paragraph 9 eingeführt.
Verstößt dies nicht gegen die Charta der Menschenrechte der Europäischen Union (§21)?
Mit welchem Recht wird hier das Urteilsvermögen eines Menschen am Alter festgemacht?
Sie finden die Bestimmungen unter:
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