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Altersgrenze für Parcoursbauer + Turnierrichter

21.07.2006 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

Der Hessische Reit- und Fahrverband hat in seiner Funktion als Landesverband eine Altershöchstgrenze für Turnierrichter und Parcoursbauer in seinen besonderen Bestimmungen unter Paragraph 9 eingeführt.

Verstößt dies nicht gegen die Charta der Menschenrechte der Europäischen Union (§21)?
Mit welchem Recht wird hier das Urteilsvermögen eines Menschen am Alter festgemacht?

Sie finden die Bestimmungen unter:

http://www.hrfv.de/bestimmungen/bes.best06.pdf
Quelle: Mail ans Büro gegen Altersdiskriminierung

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