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Statt Hartz IV: Alle Änderungen durch das Bürgergeld

Foto: H.S.

28.11.2022 - von Sebastian Bertram

Das neue “Bürgergeld-Gesetz” wurde nunmehr beschlossen. Die einzelnen Teile davon werden zum ersten Januar 2023 und zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das bedeutet, dass das Bürgergeld-Gesetz in zwei zeitlichen Abschnitten umgesetzt wird. Zunächst einmal soll das alte Image aufpoliert werden. Eine Namensänderung soll vermitteln, “hier hat sich etwas Grundlegendes verändert. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende heißt somit ab 1. Januar 2023 “Bürgergeld". Was aber ändert sich für Leistungsbeziehende? Alle Änderungen in der Übersicht.

Inhaltsverzeichnis

Ein neuer Name: Statt Hartz IV nun Bürgergeld
Muss ein neuer Antrag beim Jobcenter gestellt werden?
Sanktionen bleiben auch beim Bürgergeld bestehen
Kooperationsplan: Statt Eingliederungsvereinbarung nun Plan zur Verbesserung der Teilhabe
“Fordern” steht weiterhin an erster Stelle
Eingliederungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
Ganzheitliche Betreuung der Jobcenter
Verwertbares Vermögen beim Bürgergeld
Neue Freibeträge beim Bürgergeld
Bedarfe für Unterkunft und Heizung beim Bürgergeld
Die neuen Bürgergeld-Regelsätze ab 1. Januar 2023
Was ändert sich noch?
Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?
Was bleibt nun unter dem Strich?
Kritik auch vom Wohlfahrtsverband


Alle Infos siehe: gegen-hartz.de unter: Link

Die Würde des Menschen ist antastbar. Sie passt bequem in einen Einkaufswagen, und sie macht, wennn sie herausgeholt und über die Supermarktkasse gezogen wird, leise fiep, fiep, fiep.
Die Würde des Menschen ist ein Monatseinkauf, ein ziemlich bescheidener. Für Seife, Shampoo, Rasierer, Rasiergel, Tampons und Toilettenpapier sind zum Beispiel 17,14 Euro da, und das muss für 30 Tage reichen. So bestimmt es der Gesetzgeber. Schon klar, Körperpflegeprodukte sind nicht gleichzusetzen mit „Würde“. Würde ist so viel mehr. Aber es hat schon seinen guten Grund, dass das Bundesverfassungsgericht letztlich so materialistisch definiert, was es heute braucht, um als Mensch nicht nur zu vegetieren, sondern ein würdiges Leben im Sinne des Artikels 1, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes führen zu können. Bekleidung und Schuhe für monatlich 37,26 Euro zum Beispiel: Immerhin, das kann man anfassen. Und das ist zwar nicht so feierlich wie die vielen schönen Worte, die Juristinnen und Juristen seit Jahrzehnten zur wolkigen Umschreibung der Garantie der „Menschenwürde“ finden. ...
29.11.2022: Ronen Steinke für die Süddeutsche Zeitung unter: Link

Quelle: Gegen-hartz, 28.11.2022 von Sebastian Bertram