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Heimbewohner mit Anspruch auf Sozialhilfe haben Anspruch auf Coronahilfen

Foto: H.S.

01.12.2022 - von Badische Zeitung

Das Landessozialgericht in Baden Württemberg hat das Freiburger Sozialamt zur Einmalzahlung der Corona-Hilfe von 150 Euro verurteilt. Beim Streit geht es um das Sozialschutz-Paket III des Bundes, das unbürokratisch die finanziellen Folgen der Corona-Einschränkungen mildern sollte. Der Kläger lebt in einem Pflegeheim in Freiburg. Er ist in Pflegegrad 4 eingestuft, sein Grad der Behinderung beträgt 100. Er bezieht eine deutsche und eine italienische Rente und eine Hinterbliebenenrente und Wohngeld. Das reicht aber nicht, um die Kosten für das Heim zu bezahlen. Das Freiburger Sozialamt begleicht die Differenz und muss jeden Monat 143 Euro für Kleidung und Taschengeld an den Heimträger überweisen.
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Quelle: Badische Zeitung