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DGB fordert Ende der Altersdiskriminierung durch Versicherungswirtschaft

Foto: H.S.

08.12.2022 - von Hanne Schweitzer

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften stellten in einem aktuellen Positionspapier* acht Punkte zur Verbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zusammen. Dazu gehört neben der Ersetzung des Begriffs der "Rasse", der schon nach dem Erscheinen der entsprechenden EU-Richtlinie, also lange vor der Verabschiedung des AGG im Jahr 2006, kritisiert worden ist, auch die Umsetzung des ILO Übereinkommens Nr. 190, und "eine Verbesserung des Rechtsschutzes sowie die Anpassung aufgrund der Nutzung algorithmenbasierter Systeme". Dazu haben die Mitglieder des Europäischen Rats am Nikolaustag ihre Position in Sachen Künstliche Intelligenz (KI) dargestellt, diese muss aber noch im EU-Parlament abgestimmt werden.**

Von Altersdiskriminierung ist im Positionspapier wenig die Rede. Nicht zu finden ist die Forderung aus dem Jahr 2021 nach einem Seniorenteilhabegesetz "auf kommunaler und Landesebene". Nix steht drin im Papier über die DGB-Forderung von 2020 nach "Gesetzlicher Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren auf kommunaler, Landes- und auf Bundesebene". (siehe: Link ) Und nach den 15 Eckpunkten der Seniorenpolitik des DGB aus dem Jahr 2019 sucht man auch vergeblich.

Wichtig für SeniorenInnen ist dagegen Punkt 8 des DGB-Papiers. Darin fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Ausnahmen vom zivilrechtlichen Diskriminierungsverbot in § 20 Abs. 2 AGG zu streichen. Darin geht es um die Ausnahmeregelungen für die Versicherungswirtschaft. Diese darf bisher, laut AGG, unterschiedliche Prämien wegen des Alters berechnen, wenn sie auf "anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruhen, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen". Seit 2006 wurden die aber noch nie offen gelegt. Deshalb sind besonders ältere Menschen bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen regelmäßig von Altersdiskriminierungen betroffen.

Unter Punkt 1., "Ziel und Schutzbereich des Gesetzes schärfen", fordert der DGB Anpassungen im Schutzbereich vorzunehmen. Dazu muss man wissen: Der Schutzbereich des AGG in § 1 führt nur die sechs Diskriminierungskategorien ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Geschlecht und sexuelle Orientierung auf. In der Europäischen Grundrechtecharta werden in Artikel 21 aber weitere Kategorien bezüglich des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufgeführt, die laut Charta verboten sind. Das sind: Diskriminierungen wegen der Hautfarbe, der sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, wegen des Vermögens, der Geburt und wegen der Staatsangehörigkeit. Hier sollte, so fordert der DGB, dringend eine "Harmonisierung" der Schutzbereiche vorgenommen werden.

Die Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, "Schutzlücken" zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich auszuweiten.

Wir werden sehen, was daraus wird. Und wären schon zufrieden, wenn endlich ein Verbot der Altersdiskriminierung durch Versicherungen und Banken, im Bildungs- und Gesundheitsbereich und bei sämtlichen Warenangeboten und Dienstleistungen durchgesetzt werden könnte! Wir fordern das bereits seit 2006!

* siehe dazu: Link
** Das vollständige Positionspapier des DGB vom 5.12.2022 zum Download (PDF unter: Link

Erstveröffentlichung: 8.12.2022