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Schutz vor Altersdiskriminierung: Was sich ändern muss ! Was steht im Koalitionsvertrag und den Parteiprogrammen der Koalitionäre ?

Foto: H.S.

14.04.2023 - von Hanne Schweitzer

Regelmäßig legt die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, Pressemitteilungen vor, die dringend nahelegen, den Antidiskriminierungsschutz zu erweitern. Vorschläge, auch Forderungen gibt es einige. So soll es mehr als die derzeit acht Diskriminierungsmerkmale (Geschlecht, "Rasse", Ethnie, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) geben, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgeführt werden. Den gesellschaftlichen Bereichen, für die der Schutz vor Diskriminierung gilt, sollen weitere hinzugefügt werden, und Artikel 3 (3) im Grundgesetz mit seinen 10 Merkmalen soll mit weiteren ergänzt werden.

Den Mitteilungen der Bundesbeauftragten oder denen der ca. 100 Antidiskriminierungsverbänden folgt ein mehr oder weniger lautes Rauschen im Blätterwald, von dem nicht bekannt ist, ob es bis ans Ohr der Bundestagsabgeordneten, Regierenden oder deren Subalterne dringt. Das ist aber wichtig. Denn eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), diesem stumpfen Schwert aus dem Jahr 2006, das wir letztlich Peer Steinbrück zu verdanken haben, der sich, als Ministerpräsident NRWs, bei der Abstimmung im Bundesrat über das 2005 im Bundestag bereits verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz der Stimme enthielt - und es damit versenkte, bedarf ihrer Zustimmung.

Chancen für eine Novellierung des Gesetzes gibt es tatsächlich. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 – 2025, zumindest entsprechende Absichten geäußert:

"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten."

In den Parteiprogrammen der Koalitionäre und Koalitionärinnen aus dem Jahr 2021 ist die Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung auch Thema. Aber wie alles, was in Koalitionsverträgen oder Parteiprogrammen geschrieben steht, ist es unverbindlich, nicht einklagbar, manchmal pathetisch, bedeutungslos, am Generieren von Steuergeldern orientiert und mitunter wie aus einer anderen Welt. Trotzdem enthält dieser Koalitionsvertrag die größten Zugeständnisse an den Schutz der BürgerInnen vor Diskriminierung, die seit Jahren in solchen "Verträgen" und Programmen zu finden sind. Keine Regierung hat sich seit 2006 in Sachen Antidiskriminierung so weit aus dem Fenster gelehnt wie der Genosse der Geschosse und seine KoalitionspartnerInnen.

Die Aufnahme von Lebensalter ins Grundgesetz ist nicht genug !
Das würde zwar Verfassungsklagen erlauben, die den von Altersdiskriminierung betroffenen BürgerInnen aber sehr viel abverlangen. Der Weg bis zum Verfassungsgericht ist weit, steinig und braucht Zeit und Geld. Außerdem gibt es keine Garantie dafür, das eine Verfassungsklage überhaupt angenommen wird. Zweifel sind auch daran angebracht, ob es den BürgerInnen viel nützen würde, wenn z.B. das Lebensalter ins Grundgesetz aufgenommen würde. Schon seit Jahrzehnten ist z.B. das Diskriminierungsmerkmal "Geschlecht" Bestandteil von Artikel 3 (3). Die immer noch vorhandenen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen belegen die inkonsequente Umsetzung des hehren Anspruchs "Niemand darf wegen ... benachteiligt werden".

Was wir brauchen, ist die Ausweitung des zivilrechtlichen Diskriminierungsschutzes. Deshalb sollte der Anwendungsbereich aus der Antirassismusrichtlinie 20/43/EG, der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nur für die Merkmale "Rasse" und Ethnie gilt, eins zu eins auch für das Lebensalter übernommen werden. Die Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen - muss beendet werden. Stattdessen: Keine Diskriminierung ist "schlimmer" als die andere. Früher, früher nannte man das den `horizontalen Ansatz`. Das AGG von heute gilt bei einer Diskriminierung aus Gründen des Alters nur in den Bereichen Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung. Es gilt aber nicht für den Sozialschutz, die soziale Sicherheit, die Gesundheitsversorgung, die allgemeine Bildung, die sozialen Vergünstigungen und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

Der Schutz vor Altersdiskriminierung im AGG muss sicherstellen:
- den Sozialschutz,
- die soziale Sicherheit,
- die sozialen Vergünstigungen,
- die Bildung,
- den Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum. Der Zugang zu Waren und Dienstleistung sollte ausdrücklich auch den Schutz vor Altersdiskriminierung beim Zugang zu Pflegedienstleistungen beinhalten.
- § 10 Die zulässigen unterschiedlichen Behandlungen wegen des Alters müssen überprüft werden.
- § 19 AGG sollte ersatzlos gestrichen werden.
- § 20 (2) sollte ersatzlos gestrichen werden ab dem Satz, der den juristischen Freibrief für Altersdiskriminierung durch Versicherungen enthält: "Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist im Falle des § 19 Abs1 Nr. 2 nur zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen."
- § 28 Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollte einen Anspruch auf Auskunft gegenüber privaten Akteuren haben und nicht nur "um Stellungnahmen ersuchen" dürfen. Sie sollte qualifizierte Beratung anbieten und Klagen vor Gericht einreichen können.

Neu in das AGG aufgenommen werden muss:
- der Schutz vor algorithmenbasierter Altersdiskriminierung.
- der Schutz vor staatlicher Altersdiskriminierung durch Behörden, Ämter und Justiz.*
- der Schutz vor Altersdiskriminierung bei der Gesundheitsversorgung.
* Staatliches Handeln wird von der Antidiskriminierungstelle als Regelungslücke angesehen. Das AGG muss also auf "staatliches Handeln" ausgeweitet werden. (ergänzt am 10.2.23)


DISKRIMINIERUNG IM KOALITIONSVERTRAG VON SPD, GRÜNEN UND FDP

- Wir setzen auf einen mehrstufigen risikobasierten Ansatz, wahren digitale Bürgerrechte, insbesondere die Diskriminierungsfreiheit, definieren Haftungsregeln und vermeiden innovationshemmende ex-ante-Regulierung.
- Wir setzen uns für Investitionsabkommen ein, die den Investitionsschutz für Unternehmen im Ausland auf direkte Enteignungen und Diskriminierungen konzentrieren und wollen die missbräuchliche Anwendung des Instruments – auch bei den noch ausstehenden Abkommen – verhindern.
- Wir werden deshalb den vorauslaufenden Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur mit dem Ziel von einer Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten bis 2030 mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur ressortübergreifend beschleunigen, auf Effizienz überprüfen und entbürokratisieren.
- Wir berücksichtigen geschlechtsbezogene Unterschiede in der Versorgung, bei Gesundheitsförderung und Prävention und in der Forschung und bauen Diskriminierungen und Zugangsbarrieren ab.
- Wir werden ältere Menschen vor Diskriminierung und vor finanzieller Ausbeutung insb. durch Vorsorgevollmachten – schützen.
- Wir treten Diskriminierung auf allen Ebenen entgegen, organisieren Teilhabe und Repräsentanz.
- Damit beugen wir auch der Entstehung und der Verfestigung von Vorurteilen, Diskriminierungen und radikalen Einstellungen vor.
- Jede und Jeder hat die gleichen Rechte, sollte die gleichen Chancen haben und vor Diskriminierung geschützt sein.
- Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, müssen künftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen.
- Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz ersetzen.
- Mit den Ländern werden wir das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren.
- Die Institutionen des Staates stehen in besonderer Verantwortung, an jeder Stelle fest und zweifelsfrei auf der Grundlage unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu agieren und jeder Form der gruppenbezogenen Diskriminierung entschieden entgegenzutreten.
- Wir stehen für eine diskriminierungsfreie Kultur- und Medienpolitik.
- Jeglicher Diskriminierung wirken wir entgegen.

1. Welche Diskriminierungsmerkmale werden im Koalitionsvertrag genannt?
Sexuelle Identität, "Rasse", Alter, Geschlecht, Homophobie, gruppenbezogene Diskriminierung.
2. Welche Anwendungsbereiche enthält der Koalitionsvertrag?
Algorithmen, Investitionsabkommen, Ladepunkte, Versorgung, Gesundheitsförderung, Prävention, Forschung, Rechtsakte der EU, Artikel 3 Absatz 3 GG, Kulturpolitik, Medienpolitik, Institutionen des Staates, Gesundheitsversorgung.


DISKRIMINIERUNG IN DEN WAHLPROGRAMMEN DER REGIERUNGSPARTEIEN

Aus dem Wahlprogramm der SPD: "Aus Respekt vor der Zukunft"


- Wir wollen eine Gesellschaft des Zusammenhalts und stellen uns Hass und Hetze, jedweder Art von Ausgrenzung und Diskriminierung und dem Erstarken rechtsextremer Kräfte mit aller Entschiedenheit entgegen.
- Aber sie (die Algorithmen) müssen transparent und diskriminierungsfrei angelegt werden.
- Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und der beste Schutz vor Diskriminierungen.
- Wir werden öffentliche Daten und Informationen kostenlos und diskriminierungsfrei bereitstellen.
- Sie (eine Gesellschaft des Respekts) ist konsequent gegen jede Form von Diskriminierung, egal ob es um soziale Herkunft, Geschlecht, Migrationsbiografie, Religion, Behinderung oder sexuelle Orientierung geht.
- Wir wollen verantwortungsvolle Künstliche Intelligenzen (KI) und Algorithmen, die vorurteilsfrei programmiert sind und auf diskriminierungsfreien Datenlagen basieren
- Wir stellen uns konsequent gegen Diskriminierung und Gewalt. Wir werden einen nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie und Gewalt gegen LSBTIQ* einführen und uns auf europäischer Ebene für die Ächtung solcher Diskriminierung einsetzen. Wir fördern den Kampf gegen Gewalt und Diskriminierung, die sich gegen queere Menschen richtet - in Deutschland und der Europäischen Union. Wir werden darauf hinwirken, dass die diskriminierende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Blutspende abgeschafft wird.
- Es geht darum, allen Bürger*innen zu garantieren, dass sie dieselben Chancen und Möglichkeiten haben – frei von Diskriminierung. Dafür werden wir die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz modernisieren.
- Auch die Kinder und Enkel der damals so genannten „Gastarbeiter*innen“ und Vertragsarbeiter*innen“ der 60er Jahre erfahren noch heute Diskriminierung im Alltag.
- Sport hat eine zentrale Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, für Inklusion, Integration und gegen Diskriminierung.
- Wir wollen ein multinationales Investitionsgericht, das bei Diskriminierung,
sprich der ungleichen Behandlung zwischen Handelspartnern, eingreift. Die Rechte von Arbeitnehmer*innen, strengere Umweltgesetzgebungen, die Umsetzung internationaler Verpflichtungen etwa beim Klimaschutz und Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge sind keine diskriminierenden Praktiken.

- Wir wollen eine Gesellschaft des Zusammenhalts und stellen uns Hass und Hetze, jedweder Art von Ausgrenzung und Diskriminierung und dem Erstarken rechtsextremer Kräfte mit aller Entschiedenheit entgegen.

Welche Diskriminierungsmerkmale enthält das Wahlprogramm der SPD?
Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie, LSBTIQ*, soziale Herkunft, Geschlecht, Migrationsbiografie, Religion, Behinderung oder sexuelle Orientierung, queer, Kind oder Enkel der so genannten „Gastarbeiter*innen“ sein.
Welche Anwendungsbereiche enthält das Wahlprogramm der SPD?
Öffentliche Daten und Informationen, Datenlagen, Algorithmen, Deutschland, Europäische Union, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Blutspende.


Diskriminierung im Wahlprogramm der FDP: "Nie gab es mehr zu tun"

- Fairplay, Respekt, Gewaltfreiheit und Antidiskriminierung müssen zu selbstverständlichen und gesellschaftlich anerkannten Leitlinien des Verhaltens aller am Sportleben Beteiligten werden.
- Wir wollen das chemische Recycling als gleichwertige Möglichkeit des Recyclings von Verpackungen zulassen und somit die rechtliche Diskriminierung dieser vielversprechenden Technologie beenden.
- Dafür wollen wir einen diskriminierungsfreien Zugang der Ladestromanbieter zu den Ladesäulen gegen Gebühr sowie transparente Preis- und Abrechnungssysteme zugunsten der Kundinnen und Kunden durchsetzen
- Alle Datenpakete im Internet müssen gleichberechtigt sein. So ist sichergestellt, dass keine Meinung diskriminiert wird und neue Unternehmungen Marktzugang erhalten. Wir
wollen diese Chancengleichheit schützen und zugleich neue qualitätsgesicherte Dienste ermöglichen. Dazu gehören auch Spezialdienste mit „Network Slicing“ für zeitkritische Anwendungen – beispielsweise medizinische Teleoperationen oder autonomes Fahren. Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung ist wettbewerbsrechtlich abzusichern.

- Zur Vermeidung von Diskriminierung bei Adoptionsverfahren
- Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand müssen ohne diskriminierende Hürden grundsätzlich per Selbstauskunft möglich sein.
- Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Radikalisierung, Extremismus und Rassismus müssen in der Ausbildung dennoch ebenso wie die Sensibilität für Diskriminierung eine stärkere Rolle spielen.
- Wir stellen uns Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv entgegen.
- Wir Freie Demokraten fordern die Erweiterung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität und ein vollständiges Verbot sogenannter „Konversionstherapien“.
- Wir setzen uns für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit ein. Dieser soll Diskriminierungen, Beleidigungen und Gewalt wirksam entgegentreten.
- Wir Freie Demokraten wollen schützen: Fairplay, Respekt, Gewaltfreiheit und Antidiskriminierung müssen zu selbstverständlichen und gesellschaftlich anerkannten Leitlinien des Verhaltens aller am Sportleben Beteiligten werden.

Welche Diskriminierungsmerkmale werden im Wahlprogramm der FDP genannt?
Sexuelle Identität.
Welche Anwendungsbereiche enthält das Wahlprogramm der FDP ?
Sportleben, chemisches Recycling, Datenpakete, Meinung, „Network Slicing“, Verpackungen, Zugang der Ladestromanbieter zu den Ladesäulen, Adoptionsverfahren, Geschlechtseintrag im Personenstand, Adoptionsverfahren, Art. 3 (3) GG, Homo- und Transfeindlichkeit.


Diskriminierung im Wahlprogramm der Grünen: "Deutschland. Alles ist drin."

- Freiwillige und verpflichtende Maßnahmen für die Unternehmen sind notwendig,
um diskriminierungsfreie Arbeitsplätze und einen gleichberechtigten Zugang zu Gestaltungspositionen in der digitalen Transformation zu ermöglichen.

- Kinderarmut bedeutet auch Ausgrenzung, Diskriminierung und schlechtere Bildungschancen.
- Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz nehmen wir ernst
- Deshalb werden wir Tarifpartner und Unternehmen verpflichten, alle Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu überprüfen und den Beschäftigten anonymisierte Spannen der Gehalts- und Honorarstruktur zugänglich zu machen.
- Von Diskriminierungen am Arbeitsmarkt Betroffene wollen wir stärken, unter anderem mit einem Verbandsklagerecht, dem Ausbau entsprechender Rechtsberatung und durch ein echtes Recht auf die Rückkehr in Vollzeit, das auch für kleinere Betriebe gilt.
- Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und auf Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen der Gesellschaft.
- Zugang zum Gesundheitssystem sichern, Diskriminierung beenden
- Auch im Gesundheitswesen wollen wir Diskriminierung bekämpfen.
- Auch für LSBTIQ* muss diskriminierungfreie Gesundheitsversorgung gesichert sein.
- In der KiTa sowie allen Schulformen müssen Kinder und Jugendliche sich frei entwickeln können und vor Diskriminierung geschützt sein. Sie brauchen dafür Ansprechpersonen
und es braucht Bildungsprogramme zu Antidiskriminierung, Diversität, LSBTIQ* und Demokratieverständnis.

- Das wollen wir durch die gezielte Förderung von Diversität an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, Förderformate für Diversitäts- und Antidiskriminierungspolitik, chancengerechte Zugänge, gleichberechtigte Integration, Inklusion und Perspektivenvielfalt ändern, damit sich die gesellschaftliche Vielfalt auch auf dem Campus widerspiegelt.
- Wenn mit Frauen die Hälfte der Bevölkerung nicht gleichberechtigt beteiligt, repräsentiert und bezahlt wird und Menschen noch immer Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus erleben, ist die Demokratie nicht vollkommen.
- Eine diverse und diskriminierungskritische Verwaltung entsteht aber nicht von selbst, sondern benötigt Mittel, Strukturen und gezielte Förderung.
- diskriminierungskritische Organisationsentwicklungen in öffentlichen Behörden und Unternehmen durchzuführen und in den Unternehmensleitbildern das Ziel der Gleichberechtigung und der Repräsentanz diskriminierter Gruppen zu verankern sowie diversitätssensible Weiterbildungen anzubieten.
- Damit die Perspektive und Expertise derjenigen, die von Diskriminierung und struktureller Benachteiligung betroffen sind, gehört werden, sie als Gleichberechtigte die Möglichkeit zur vollen Teilhabe erhalten, wollen wir einen Partizipationsrat, ähnlich dem Deutschen Ethikrat, als ein gesetzlich verankertes und unabhängiges Gremium einführen, mit Vertreter*innen aus der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung, die die unterschiedlichen Dimensionen von Vielfalt abbilden.
- Um Diskriminierung systematisch abzubauen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, wollen wir die Themen und Zuständigkeiten, die Gleichberechtigung und Teilhabe an der offenen und vielfältigen Gesellschaft betreffen, bei einem Ministerium bündeln.
- Rassismus und alle Formen von Diskriminierungen stellen nicht nur eine große
Gefahr für die betroffenen Menschen dar, sondern bedrohen auch das gleichberechtigte und friedliche Zusammenleben sowie die Sicherheit in Deutschland.

- Wir wollen den Schutz vor und die Beseitigung von Diskriminierungen, strukturellem und institutionellem Rassismus mit einem staatlichen Gewährleistungsanspruch in der Verfassung verankern, ergänzend zur überfälligen Ersetzung des Begriffs „Rasse“.
- Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll zur obersten Bundesbehörde aufgewertet werden – mit mehr Personal, Budget und Kompetenzen.
- Ihre Leitung soll als Antidiskriminierungsbeauftragte*r vom Deutschen Bundestag gewählt werden.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wollen wir zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickeln, das Schutzlücken endlich schließt, Klagen gegen Diskriminierung für Betroffene vereinfacht und ein umfassendes Verbandsklagerecht einschließt, damit gegen Diskriminierung strukturell und nachhaltig vorgegangen werden kann.
- Das Empowerment von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, wollen wir fördern.
- Wir werden die unabhängige Forschung zu Postkolonialismus, Diskriminierung und Rassismus ausbauen, regelmäßig Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten erheben und wissenschaftliche Studien in Bezug auf staatliche Institutionen und Wirksamkeit von Antidiskriminierungsmaßnahmen durchführen.
- Antirassismus, Antidiskriminierung und Postkolonialismus wollen wir in der Lehrer*innenausbildung und in den Lehrplänen verankern.
- Gleichzeitig sind Muslim*innen besonders von struktureller Diskriminierung sowie von gewalttätigen Übergriffen betroffen.
- Noch immer werden Rom*nja aus Deutschland abgeschoben, selbst wenn sie seit Jahrzehnten hier leben und in ihren Herkunftsländern Diskriminierung erleiden.
- Die Gemeinnützigkeit zusätzlicher Zwecke wie des Friedens, der Durchsetzung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der
Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes und allgemein der gleichberechtigten Teilhabe und der Bekämpfung von Diskriminierung wollen wir anerkennen und stärken.

- Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen sollen selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben können.
- Dafür und gegen gesetzliche Diskriminierungen sowie Benachteiligungen und Anfeindungen im Alltag werden wir ein starkes Signal setzen und den Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität durch die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sicherstellen.
- Wichtige Fortbildungsbereiche sind beispielsweise der Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Antidiskriminierung und die Gefahr von Racial Profiling.
- ...; gemeinsam mit allen Akteur*innen stellen wir uns gegen Diskriminierung und Hatespeech.
- Ethnischen Grenzverschiebungen oder Diskriminierungen erteilen wir eine klare Absage.
- Es gilt insbesondere, die nun angestoßene Umsetzung der ILO-Konvention für die Rechte indigener Völker abzuschließen, das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention über Antidiskriminierung, das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt und die Wanderarbeiterkonvention der Vereinten Nationen sowie die VN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen zu ratifizieren.
- Wir werden uns für die Verabschiedung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie einsetzen, damit international anerkannte Menschenrechte in der EU eine Rechtsgrundlage erhalten und die VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf europäischer Ebene rechtlich umgesetzt wird.

Welche Diskriminierungsmerkmale werden im Parteiprogramm der Grünen genannt?
Kinderarmut, Behinderung, LSBTIQ*, Frauen, Menschen, Rassismus, Muslim*innen, sexuelle und geschlechtliche Identität, Ethnie.
Welche Anwendungsbereiche enthält das Parteiprogramm der Grünen?
- Arbeitsplätze, Zugang zu Gestaltungspositionen, Lohnstrukturen, Arbeitsmarkt,Kita, alle Schulformen, Gesundheitssystem, Gesundheitswesen, Gesundheitsversorgung, Bildungsprogramme, Behörden, Unternehmen, Unternehmensleitbilder, Verfassung, Lehrer*innenausbildung, Lehrpläne, Artikel 3 (3) GG, 12. Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskommission, Fortbildungsbereiche, Gesellschaft, Alltag, Weiterbildung, Verwaltung, Forschung.


ALTERSDISKRIMINIERUNG IN DEN WAHLPROGRAMMEN VON SPD, GRÜNEN UND FDP

- SPD:[/b] Alter oder Lebensalter als Diskriminierungsmerkmal kommt im Wahlprogramm der SPD NICHT vor. Ein besserer Schutz vor Altersdiskriminierung im AGG steht nicht im Programm.

- Grüne: Alter oder Lebensalter als Diskriminierungsmerkmal kommt im Wahlprogramm der Grünen NICHT vor. Ein besserer Schutz vor Altersdiskriminierung steht nicht im Programm. Gefordert wird aber die Ratifizierung des 12. Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskommission. Von der weiß aber niemand, ob sie überhaupt und wann, ja wann sie erfolgen wird.

- FDP: Alter oder Lebensalter als Diskriminierungsmerkmal FEHLT im Wahlprogramm der FDP. Ein besserer Schutz vor Altersdiskriminierung im AGG ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird zweimal der Begriff "Chancengleichheit" benutzt. Er bezieht sich beide Male aber nur auf das Arbeitsleben, also auf den Anwendungsbereich im AGG, der bereits seit 2006 für das Diskriminierungsmerkmal "Alter" gilt. Unter der Überschrift "Moderne Arbeitswelt" steht auf S.27: "Zudem wollen wir gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung schaffen – unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Religion". Unter der Überschrift "Diversity Management in der Arbeitswelt" findet sich auf S.28 der Satz: "So schaffen wir gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung – unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Religion."

In den Wahlprogrammen liegt Altersdiskriminierung weit unter dem Gefrierpunkt. Wenn es keine Neuwahlen gibt, endet die Legislaturperiode dieser Regierung 2025. Wann und ob überhaupt und wenn ja mit welchem Plan sich Parteifunktionäre und Abgeordnete in Zeiten der geforderten "Kriegswirtschaft" dem Thema Altersdiskriminierung widmen werden, steht in den Sternen. Auf europäischer Ebene ist man da weiter.

Das 12. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Darin ist ein Allgemeines Diskriminierungsverbot enthalten, das für jedes gesetzlich niedergelegte Recht gilt. Aufgezählt werden 12 (!) Diskriminierungsmerkmale: „Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
Zwar fehlt das Diskriminierungsmerkmal „Alter", aber durch die Ergänzung der Merkmalsaufzählung mit den Worten „oder eines sonstigen Status“, ist "Alter" auch ohne explizite Nennung enthalten. Die Ergänzung stellt klar, dass es sich nicht um eine abschließende Auflistung handelt, wie etwa im AGG oder in Art. 3(3) GG sondern durch „Alter“ oder andere Diskriminierungsmerkmale erweitert werden kann. Das 12. Protokoll wurde im Jahr 2000 beschlossen, es trat 2005 in Kraft und sieht ein uneingeschränktes Diskriminierungsverbot in allen Staaten vor, die Mitglied im Europarat sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat das 12. Protokoll zwar unterschieben, aber bis heute (30.1.2023) nicht ratifiziert. Es gilt also bei uns nicht.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
In der Grundrechtecharta der Union aus dem Jahr 2000 sind die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, definiert. Artikel 21 der Charta nennt 17 (!) abschließend benannte Diskriminierungsmerkmale, darunter ist auch das Alter.
"(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der
ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten. (2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten."

Rechtsverbindlichkeit hat die Charta mit dem Inkrafttreten des EU-Vertrages von Lissabon erhalten. Geschützt werden durch die Charta Einzel- und juristische Personen - aber nur vor Grundrechtsverletzungen durch EU-Organe. Ist es eine nationale Behörde, die bei der Umsetzung von EU-Recht gegen die Charta verstößt, kann das nationale Gericht (unter Anleitung des Europäischen Gerichtshofs) die Einhaltung der Charta sicherstellen.

Die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie des Europäischen Rats
Diese Richtlinie wurde 2008 vorgelegt. Sie hebt das Schutzniveau der in den Richtlinien 43 und 78 genannten Merkmale europaweit für (fast) alle Diskriminierungsmerkmale auf ein (fast) einheitliches Niveau. Sie schließt die Lücken, die es vor allem beim Sozialschutz, bei der Bildung und bei der Gesundheitsversorgung gibt. Die Verabschiedung dieser Richtlinie ist seit 2008 von sämtlichen Merkel-Regierungen vehement blockiert worden.
Siehe dazu:
Bundesrat stimmt gegen 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie unter: Link
Schwarz-Gelb: Kein Schutz vor Altersdiskriminierung unter: Link
Nein zur 5. Antidiskriminierungsrichtlinie unter: Link
EU-Parlament für neue Antidiskriminierungsrichtlinie unter: Link
EU-Parlament: Besserer Diskriminierungsschutz nötig unter: Link
Richtlinienvorschlag des Rates - 5. Antidiskriminierungsrichtlinie unter: Link

MEHRFORTSCHRITTWAGEN AUSRESPEKTVORDERZUKUNFT DEUTSCHLAND.ALLESISTDRIN. NIEGABESMEHRZUTUN !

Erstveröffentlichung: 6.2.2023

Koalitionsvertrag 2021— 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP), (2021): Mehr Fortschritt wagen Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Online unter: Link (letzter Zugriff am 17.4.2023)

Siehe dazu auch das Positionspaper der SPD-Bundestagsfraktion vom 18.4.2023 unter: Link

Quelle: diverse