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Steiermark: Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege bleibt durch Zuzahlung die Mindestrente von 1.053,63 €

Foto: H.S.

Österreich - 24.02.2023 - von KPÖ Graz + Junge Welt

Wer sich mobile Pflegedienste im Alter nicht leisten kann, soll nicht gezwungen sein, ins Pflegeheim zu gehen. In den eigenen vier Wänden bleiben zu können, wünschen sich viele Menschen mit Pflegebedarf. Viele sind gesundheitlich durchaus in der Lage, in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu bleiben, wenn sie sich die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste auch leisten können.

„Für pflegebedürftige Grazer und Grazerinnen ist seit viereinhalb Jahren eine merkliche Verbesserung erreicht worden“, sagt Pflegestadtrat Robert Krotzer (KPÖ). Eine Zuzahlung der Stadt Graz macht es einfacher, in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Unabhängig vom Betreuungsausmaß, welches Betroffene zuhause in Anspruch nehmen, sorgen Ausgleichszahlungen der Stadt dafür, dass den Betroffenen die Höhe der Mindestpension erhalten bleibt. Mit Jahreswechsel stieg sie von 977 auf 1.053,64 Euro. Kostet die Hauskrankenpflege mehr, bezahlt die öffentliche Hand die Differenz.

Am Donnerstag gab die Landesregierung bekannt, das Klienten-Tarifmodell der Stadt Graz, das 2018 auf Initiative der KPÖ eingeführt wurde, ab dem 1. Juli 2023 steiermarkweit zu übernehmen.

Quelle: KPOE-graz.at