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Rentner hat Bedarf von 311 Euro

07.11.2006 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

Ein Rentner, der selbst mit Wohngeld gerade einmal für sich selbst auskommt und in einer Wohngemeinschaft mit einer 61jährigen Hilfebedürftigen lebt, muss sich einen Bedarf vorrechnen lassen in Höhe von 311,00 und hat dabei noch einen angeblichen Überschuss von 18,00 EUR...

Insgesamt wird der Mitbewohnerin von ursprünglichen 345,00 nunmehr nur noch eine Betrag von 311,00 minus 18,00 zwar zugebilligt, aber seit 4 Monaten nicht bezahlt.

Privatrechtliche Verträge als Hauptmieter (GbR) werden nicht anerkannt, auch nicht schuldrechtliche Verträge zwischen den Mitbewohnern. Stattdessen Nötigung, falsche Verdächtigung, Hausfriedensbruch, Altersdiskriminierung ...

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1665
Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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